Vorlage - SGM/2022/066-01  

Betreff: Nutzung des ehemaligen Flüchtlingswohnheimes zur Unterbringung von Flüchtlingen
hier: Vermietung an den Landkreis Gifhorn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf des Mietvertrages  
Angebot_Kottlick 220893  
Angebot_Kottlick 220897  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Samtgemeinde Meinersen vermietet schnellstmöglich das ehemalige Flüchtlingswohnheim in Meinersen wieder an den Landkreis Gifhorn als Träger der Flüchtlingsunterbringung für eine monatliche Kaltmiete von 4000,00 €. Der Mietvertrag (Anlage 1, Mietvertragsentwurf) wird für mindestens 5 Jahre geschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

2. Zwischen der Samtgemeinde Meinersen und dem Landkreis wird eine Vereinbarung über die Kostenerstattung einer anteiligen Hausmeisterstelle und einer anteiligen Sozialarbeiterstelle zur Unterstützung des Landkreises am Standort Meinersen getroffen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ukrainekonflikt verursachte innerhalb der vergangenen Wochen eine bisher unvorstellbare Flüchtlingsbewegung. Durch die dramatisch in Europa geänderte Sicherheitslage und den noch andauernden Krieg sowie die bereits immensen, aber noch nicht beendeten Zerstörungen in der Ukraine ist das Aufnehmen und Unterbringen von Flüchtlingen noch stärker als Zuvor wieder erforderlich geworden.  Neben Ad-Hoc Lösungen, wie privaten Unterbringungen und ungenutzten Turnhallen, benötigt der Landkreis Gifhorn, über die zentrale Einrichtung in Ehra-Lessien hinaus, glichkeiten um kurz- bis mittelfristig Flüchtlingen, auch aus der Ukraine, helfen zu können. Der Landkreis wird (ggfls. mit einer Betreibergesellschaft), wie bis 2018 bereits erfolgreich in der Samtgemeinde umgesetzt, wieder das Flüchtlingswohnheim betreiben.

 

An Stelle der bisher vorgesehenen Nachnutzung des FLWH als Verwaltungsgebäude wird, sobald durch die Verwaltung eine Alternative erarbeitet wurde, ein Ratsbeschluss vorbereitet.

 

Über die für die Wiederinbetriebnahme erforderlichen sofortigen Sanierungsmaßnahmen wird eine Kostenerstattung mit dem Landkreis Gifhorn stattfinden.

 

Der anliegende Entwurf des Mietvertrages befindet sich zur Zeit in der finalen Abstimmung mit dem Landkreis Gifhorn.

 

Über die Miethöhe besteht bereits Einigkeit.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die relativ niedrige aber angemessene Miete deckt lediglich die AfA und in geringem Maße die Risiken als Eigentümer ab.

Eine wirtschaftliche Betrachtung gegenüber der ursprünglich vorgesehen Nachnutzung als Verwaltungsgebäude entfällt, da für den Zweck der schnellen Unterbringung von Flüchtlingen im ganzen Landkreis keine alternativen Objekte zur Verfügung stehen.

 


Anlage/n:

Anlage 1 Entwurf des Mietvertrages

Angebot_Kottlick 220893

Angebot_Kottlick 220897

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 – Entwurf des Mietvertrages (234 KB)      
Anlage 2 2 Angebot_Kottlick 220893 (334 KB)      
Anlage 3 3 Angebot_Kottlick 220897 (333 KB)      
Nach oben springen