Vorlage - SGM/2022/073  

Betreff: Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen im Landkreis Gifhorn (RL-Förderung Ärzt*innen)
hier: Kommunale Zusatzprämie
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Richtlinie (Stand 07.04.2022)  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die kommunale Zusatzprämie für die Samtgemeinde Meinersen wird beschlossen. Die

 rderung beträgt 20 Prozent (max. 10.000 €/Antrag) der vom Landkreis gewährten

 rderung gemäß derRichtlinie zur rderung der Ansiedlung von Ärzt*innen sowie

 Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen im Landkreis

 Gifhorn (RL-Förderung Ärzt*innen)“

 

2. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gifhorn wird mit dem Verwaltungsverfahren zur

 kommunalen Zusatzprämie beauftragt.

 

3. Es handelt sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im

 Verwaltungsausschuss der Samtgemeinde Meinersen ist darüber zu berichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Im ndlichen Raum in Niedersachsen ist die grundlegende ärztliche und psychotherapeutische Versorgung nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Überalterung der Ärzteschaft und steigender Versorgungsbedarf, u.a. aufgrund des demografischen Wandels, verschärfen die Problematik zunehmend. Im Landkreis Gifhorn ist gebietsweise bereits ein Mangel der Versorgung in einigen Facharztdisziplinen vorhanden. Um dieser Unterversorgung im Kreisgebiet entgegenzuwirken, sollen finanzielle Anreize geschaffen werden.

Der Landkreis Gifhorn hat in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die anliegende Richtlinie (RL-Förderung Ärzt*innen) entwickelt.

Mittels dieser Richtlinie soll eine einmalige finanzielle Unterstützung zur

-          Neuansiedlung,

-          Übernahme von Stilllegung bedrohten Praxen sowie

-          Errichtung von Zweigpraxen

r mindestens 5 Jahre am geplanten Standort im Landkreis Gifhorn mit bis zu 50.000,00 Euro gewährt werden, wenn eine Unterversorgung vorliegt, eine Unterversorgung droht oder der Versorgungsgrad unterhalb von 100% ausgewiesen ist oder wird.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises wird analog der KMU-Förderung Beratungsgespräche durchführen, eingehende Anträge prüfen, das Antragsverfahren begleiten und die Förderung bei einer positiven Stellungnahme der Vertreter der KVN und des für Fachbereich Gesundheit zuständigen Vorstands bewilligen. Die Richtlinie soll bereits ab dem 01.07.2022 in Kraft treten und bis zum 31.12.2028 befristet werden.

Anders als bei der KMU-Förderung ist jedoch keine zwingende Co-Finanzierung durch die Standortkommune vorgesehen. Die Hauptverwaltungsbeamten haben sich unverbindlich auf Ihrem letzten Treffen r eine 20%ige kommunale Zusatzprämie (gemessen an der vom Landkreis bewilligten Fördersumme - max. 10.000 €/Antrag) ausgesprochen, damit nicht jede Gebietseinheit unterschiedliche Förderungen betreibt.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gifhorn bietet an, im Rahmen ihres eigenen Bewilligungsverfahrens auch das Verwaltungsverfahren für die zusätzliche kommunale Förderung zu übernehmen, um Kosten für den Aufbau eines eigenen örtlichen Fördermanagements zu vermeiden. Die Auszahlung soll jedoch direkt durch die örtliche Kommune erfolgen.

Konkrete Daten für die Analyse der ärztlichen Versorgungssituation in den Landkreisen sowie in den Städten liefert der Versorgungsatlas „Vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung in Niedersachsen 2021“. Hier finden sich Informationen zur Altersstruktur der Ärzteschaft sowie eine übersichtliche Darstellung der Arztsitze in den jeweiligen Gemeinden. Der Versorgungsatlas (Bedarfsplanung ab Seite 34 ff.) steht im Internet als Download zur Verfügung unter https://www.kvn.de/Mitglieder/Praxisf%C3%BChrung/Publikationen/Brosch%C3%BCren+und+Flyer.html.

 

Fazit:

Durch eine neue Förderrichtlinie soll die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Landkreis Gifhorn sichergestellt werden. Die Hauptverwaltungsbeamten regen eine 20 % Zusatzprämie (max. 10.000 €/Antrag) durch die örtlichen Kommunen, ergänzend zur Förderung des Landkreises, an.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r das Jahr 2023 werden vorsorglich 10.000 € im Haushalt festgehalten. Falls ein Antrag 2022 gestellt wird, müsste ein apl-Antrag gestellt werden.

 


Anlage/n:

Entwurf Richtlinie (Stand 07.04.2022)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Richtlinie (Stand 07.04.2022) (47 KB)      
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