Vorlage - SGM/2022/087  

Betreff: Delegationsbeschluss für Dienstjubiläen von Beamt*innen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
21.06.2022 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat ermächtigt gem. § 5, Satz 1 Nr. 2 DJubVO in Verbindung mit §107 Absatz 5 Satz 5 die Samtgemeindebürgermeisterin dazu, über die Ehrung einer Beamtin/eines Beamten anlässlich eines Dienstjubiläums zu entscheiden. Damit delegiert der Hauptausschuss diese Entscheidungsbefugnis direkt weiter auf die Dienstvorgesetzte.

 

Der Samtgemeinderat sowie der Samtgemeindeausschuss sind zu unterrichten.

 


Sachverhalt:

Entsprechend § 1 Dienstjubiläumsverordnung (DJubVO) können Beamt*innen anlässlich ihres Dienstjubiläums bei Vollendung einer 25jährigen, 40jährigen und 50jährigen Jubiläumsdienstzeit von ihrem Dienstherrn geehrt werden.

 

Die Entscheidung über die Ehrung trifft nach § 5 Satz 1 Nr. 2 DJubVO die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Die oberste Dienstbehörde ist nach §107 Absatz 5 Satz 5 NKomVG der Samtgemeinderat.

 

Gemäß § 107 Absatz 6 Satz 1 NKomVG ist bei Übertragung von Befugnissen zunächst der höhere Dienstvorgesetzte zuständig. Dieser kann wiederum einzelne Befugnisse auf die Dienstvorgesetzte übertragen.

 

Um die Ehrung von Beamt*innen anlässlich ihres Dienstjubiläums ressourcensparend durchzuführen, wird vorgeschlagen, die Entscheidung über die Ehrung, nach Delegation auf den Hauptausschuss, auf die Dienstvorgesetzte zu übertragen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage/n:

Keine

 

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