Vorlage - SGM/2022/098
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung hat den beigefügten doppischen Haushaltsplan aufgestellt. Dieser Entwurf wird in erster Lesung zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist für das weitere Verfahren den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen.
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt wird mit einem Fehlbedarf von 2.000.000 €, welcher durch eine Überschussrücklagenentnahme gedeckt ist, vorgelegt.
Die Samtgemeindeumlage steigt von 11.469.400 € in 2022 auf 12.657.900 € in 2023, mithin um 1.188.500€ (rd. 10,36%).
Anzumerken ist hierbei, dass beide Samtgemeindeumlagen schon eine Überschussrücklagenentnahme beinhalten und für einen ausgeglichenen Haushalt höher ausfallen müssten.
Die im Haushalt 2022 prognostizierte Samtgemeindeumlage für einen ausgeglichenen Haushalt 2023 lag bei 15.754.300 €. Tatsächlich würde für den Ausgleich 2023 eine Samtgemeindeumlage von 14.657.900 € gezogen werden müssen. Dies sind 1.096.400 € weniger (6,96%) als prognostiziert. Zusätzlich werden 2.000.000 € aus der Rücklage entnommen, so dass die Samtgemeindeumlage nun noch 12.657.900 € beträgt. Bedingt durch die vorhandenen Rücklagen und des vorläufigen Jahresergebnisses 2021, welches im Frühjahr 2022 der Politik vorgestellt wurde, ist bereits in Zuge der letztjährigen Haushaltsplanung eine hohe Überschussrücklagenentnahme in Aussicht gestellt worden. Dies wird wie angekündigt umgesetzt, um die Gemeindehaushalte zu entlasten.
Trotz der geänderten Verfahrensweise bei den Mittelanmeldungen konnte eine Steigerung der Samtgemeindeumlage nicht vermieden werden. Steigerungen bei den Personalkosten, den Abschreibungen und den Transferaufwendungen sind ursächlich dafür.
Eine Verringerung der Ansätze ist bei den Sach- und Dienstleistungen zu sehen. Die Verwaltungsleitung setzte bei den Haushaltsresten an und gab vor erst diese abzuarbeiten, bevor neue Maßnahmen zu veranschlagen sind.
Es ist bei den folgenden Haushaltsplanberatungen darauf zu achten, dass weitere Maßnahmen nur durch Einsparungen anderer, gleichwertiger Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Personal- und Finanzkapazitäten lassen leider keine weiteren Maßnahmen zu.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung sowie durch mögliche Investitionskredite.
Anlage/n:
Haushaltsplanentwurf 2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplanentwurf 2023 (5215 KB) |