Vorlage - MEI/2010/015  

Betreff: Hochwasserschutz - Herstellung einer Grabenverbindung im Bereich des Schützenheimes Meinersen; hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16.06.2009
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-28-00/4 + 66-31-04/4 Schu.
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
28.09.2010 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Rates vom 16.06.2009, zwischen dem „Strängengraben“ und dem „Dammwiesengraben“ eine Rohrverbindung zu installieren, wird aufgehoben.


Sachverhalt:

 

Auf die Beschlussvorlage Nr. 2009-0169/01 wird verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 16.06.2009 hat der Rat der Gemeinde Meinersen beschlossen, dass zwischen dem „Strängengraben“ und dem „Dammwiesengraben“ eine Rohrverbindung zu installieren ist.

 

Aus der Sicht des Wasserverbandes Gifhorn ist dringend von dem Vorhaben abzuraten. Die fachliche Beurteilung des Ingenieurbüros Heidt & Peters, Celle, kam zu dem gleichen Ergebnis. Nach dortiger Ansicht birgt die zusätzliche Ableitung von Hochwasser in Richtung der bebauten Flächen die Gefahr, dass von dort vermehrt Hochwasserschäden beklagt werden. Bei angedachtem zeitweiligen Verschluss der Rohrverbindung ist diese Gefahr zwar abgewendet, aber es wird auch der gewünschte Effekt nicht erzielt.

 

Ein Nachweis der Verträglichkeit der zusätzlichen Hochwasserableitungsmenge ist nur mit sehr hohem Aufwand zu erstellen. Dieser scheint nach bisherigem Kenntnisstand kaum vertretbar, zumal die Ergebnisse bei den vorliegenden Verhältnissen im Grundsatz anzweifelbar bleiben werden.

Finanzielle Auswirkungen / Kosten / Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Aufhebung des Beschlusses werden die vorgesehenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.000,00 € im Finanzhaushalt nicht benötigt. Kosten und Folgekosten entstehen nicht.


Anlage/n:

 

Keine.

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