Vorlage - MEI/2022/097  

Betreff: Jahresabschluss Haushaltsjahr 2010 Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. §§ 128, 129 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Jahresabschluss 2010 Meinersen  
Schlussbericht der Prüfung (RPA) – Jahresabschluss 2010 Meinersen  
Stellungnahmen des Gemeindedirektors zum Schlussbericht  
Präsentation Jahresabschluss 2010 Meinersen  

Beschlussvorschlag:

 

1)      Der gemäß 129 Absatz 1 NKomVG für das Jahr 2010 aufgestellte Jahresabschluss wird beschlossen.

2)      a) Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses im Jahr 2010 in Höhe von 81.439,43 Euro wird
       für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.3.1 „Fehlbeträge aus Vorjahren“
       vorgetragen.

b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses im Jahr 2010 in Höhe von 22.830,98 Euro
       wird für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.2.2 „Rücklagen aus Überschüssen
       des außerordentlichen Ergebnisses“ vorgetragen.

3)      Gemäß §129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG i.V.m. § 58 Absatz 1 Nr.10 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2010 die Entlastung.

4)      Die bisher noch nicht genehmigten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die sich aus und während der Jahresabschlussarbeiten ergeben haben, werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

5)      Damit der jeweils folgende Jahresabschluss, beginnend mit dem Jahr 2011, zeitnah erstellt werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, die Zuführung etwaiger Überschüsse zunächst ohne die Entlastung und den abschließenden Mittelverwendungsbeschluss der Vertretung der jeweiligen Überschussrücklage zuzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Meinersen r jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatchliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreises Gifhorn hat den Jahresabschluss 2010 gem. § 155 Abs. 1 NKomVG geprüft und die Ergebnisse in dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst. Dieser Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

 

Der Gemeindedirektor hat gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zu diesem Schlussbericht Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Gemeindedirektors ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nach § 123 Abs. 1 NKomVG bildet die Gemeinde getrennte Rücklagen für Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 7 Satz 2 NKomVG entscheidet der Rat über die Verwendung der im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse.

 

Da die Gemeinde Meinersen 2010 im ordentlichen Ergebnis keinen Überschuss auszuweisen hat, kann der Fehlbetrag mit der Überschussrücklage verrechnet werden. Da die Gemeinde erstmalig nach dem doppischen System einen Jahresabschluss erstellt hat, sind keine Überschussrücklagen existent. Der Fehlbetrag ist somit für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.3.1 „Fehlbeträge aus Vorjahren“ vorgetragen und sollte mit der Jahresrechnung 2011 ausgeglichen werden.

 

Das außerordentliche Ergebnis weißt einen Überschuss aus. Dieser wird in der Bilanzposition 1.2.2 „cklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ vorgetragen und soll mit auftretenden negativen Ergebnissen der Folgejahre verbraucht werden. Ein Vortrag aus vergangenen Jahren existiert aufgrund der erstmaligen Anwendung des doppischen Systems nicht. Es sind daher in 2010 keine Aufrechnungen vorzunehmen.

 

Es wird erwartet, dass die zukünftigen Arbeitsschritte für die Erstellung der Abschlüsse schneller abgewickelt werden können. Um gegebenenfalls mehrere Abschlüsse am Stück abarbeiten zu können, empfiehlt die Verwaltung einen sogenannten Vorratsbeschluss für den Übertrag der Jahresergebnisse auf die Folgejahre.

 

Unmittelbar nach der Beschlussfassung wird der Jahresabschluss 2010 dem Landkreis Gifhorn als Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt (§129 Abs. 2 Satz 1 NKomVG). Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss einschließlich des Schlussberichtes des Fachbereiches Rechnungsprüfung und der Stellungnahme des Gemeindedirektors an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§§129 Abs 2 Satz 2, 156 Abs. 4 NKomVG).

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Jahresabschluss 2010 Meinersen

Schlussbericht der Prüfung (RPA) Jahresabschluss 2010 Meinersen

Stellungnahmen des Gemeindedirektors zum Schlussbericht

Präsentation Jahresabschluss 2010 Meinersen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2010 Meinersen (6487 KB)      
Anlage 2 2 Schlussbericht der Prüfung (RPA) – Jahresabschluss 2010 Meinersen (15957 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahmen des Gemeindedirektors zum Schlussbericht (1111 KB)      
Anlage 4 4 Präsentation Jahresabschluss 2010 Meinersen (485 KB)      
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