Vorlage - HIL/2011/040  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:12 94 21
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
15.11.2011 
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage_Pflichtenbelehrung BV  

Sachverhalt:

 

Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörigen Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses

 

Herr Ralf Peia, Hauptstraße 38 a, 38543 Hillerse

Herr Gerd Kobelke, Schierkenring 18, 38543 Hillerse

Herr Michael Hämpke, Kröppelbeek 20, 38543 Hillerse

 

sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Pflichtenbelehrung BV (38 KB)      
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