Vorlage - MEI/2022/084-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13a nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 BauGB sowie des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfas-sungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Leiferder Weg II“ mit örtlicher Bauvorschrift zugl. „Dalldorfer Straße“, 4. Änderung, nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Bebauungsplan „Leiferder Weg II“ mit örtlicher Bauvorschrift zugl. „Dalldorfer Straße“, 4. Änderung, gemäß § 2a BauGB.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat die öffentliche Auslegung vom 24.10.2022 bis 28.11.2022 (einschließlich) stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Absatz 2 bzw. § 2 Absatz 2 BauGB mit Datum vom 21.10.2022 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 10.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Bebauungsplan
Begründung