Vorlage - LEI/2022/059-01  

Betreff: Aufnahme von Flächen in der Gemeinde Leiferde in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60 - MiBezüglich:
LEI/2022/059
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
06.02.2023 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
23.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Anlagen 1 und 2  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Samtgemeinde Meinersen wird gebeten, die in der Anlage 1 dargestellte „Gemischte Baufläche“ und „Gemeinbedarfsfläche“ im Ortsteil Dalldorf in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

 

2. Die Samtgemeinde Meinersen wird gebeten, die in der Anlage 2 dargestellte „Gewerbliche und Gemischte Baufläche“ in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Grundlage der Ursprungsvorlage wurden bereits Flächenaufnahmen in den Fraktionen und auf den Klausuren thematisiert. Konkret handelt es sich dabei um folgende Flächen:

 

Ortsteil Dalldorf

 

Ein privater Investor hatte den Fraktionen bereits seine Vorstellungen über die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses in Dalldorf, südlich des Wochenendhausgebietes „Alte Hof“ mitgeteilt. Bei der geplanten Wohn-/Büronutzung handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB, sodass eine Realisierung nur durch Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes rechtlich gesichert werden kann. Eine Erweiterung des Sondergebietes Wochenendhauswohnen kommt für die Fläche aufgrund der geplanten Nutzung nicht in Betracht. Aus einer Mischgebietsfläche nnte später verbindliches Planungsrecht entwickelt werden, ggf. auch mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde Leiferde das Vorhaben unterstützt und später den Aufstellungsbeschluss auf Grundlage eines noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller fasst. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass aufgrund übergeordneter Belange und der Lage der Fläche die Umsetzbarkeit des Vorhabens schwierig werden könnte. Der Investor ist sich der hohen Anforderungen bereits bewusst und hat umfassende Kompensationsmaßnahmen zugesichert. Daher sollte zunächst lediglich auf Ebene des Flächennutzungsplanes mit der Planung begonnen werden.

 

r die Entwicklung sozialer und gemeindlicher Belange besteht der Wunsch, eine neue Gemeinbedarfsfläche in Dalldorf auszuweisen. Für die Allgemeinheit könnte dort dann durch die Gemeinde eine neue Einrichtung geplant werden.

 

Ortsteil Leiferde

 

Es ist politischer Wunsch, westlich des Gewerbegebietes „Zum Wohlenberg II“nftig gewerbliche und gemischte Bauflächen weiterzuentwickeln. Die in der Anlage 2 dargestellte Fläche sollte daher zur Aufnahme in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde beantragt werden.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 Ortsteil Dalldorf

Anlage 2 Ortsteil Leiferde

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen 1 und 2 (1109 KB)      
Stammbaum:
LEI/2022/059   Aufnahme von Flächen in der Gemeinde Leiferde in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2022/059-01   Aufnahme von Flächen in der Gemeinde Leiferde in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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