Vorlage - SGM/2023/145  

Betreff: Erhebung eines Beitrags zur Kreisschulbaukasse gem. § 117 Abs. 5 NSchG für das Haushaltsjahr 2022
hier: Überplanmäßige Mehrausgabe
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.03.2023 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Mehrausgabe in Höhe von 162.813,00 € wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Für die Finanzierung des Schulbaus unterhält der Landkreis Gifhorn eine Kreisschulbaukasse. Aus dieser erfolgen anteilige Kostenbeteiligungen für z.B. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie zum Erwerb von Gebäuden für schulischen Zwecke.

 

In den Jahren 2019 – 2022 schwankten die Beiträge zur Kreisschulbaukasse zwischen 170.000,00 € bis hin zu 267.000,00 €. Für das Jahr 2023 wurde mit einem Betrag in Höhe von 210.000,00 € kalkuliert, welcher analog zum Haushaltsjahr 2022 geplant wurde. Auch hier gab es bereits eine Kostensteigerung und es wurde seitens des Landkreises Gifhorn eine zügigere Information über die Erhebung von Beiträge zur Kreisschulbaukasse zugesagt.

 

Mit Bescheid vom 10.02.2023 erhob der Landkreis Gifhorn einen Beitrag zur Kreisschulbaukasse für das Jahr 2023 in Höhe von 372.813,00 €. Dieser Beitrag ist in zwei gleichbleibenden Raten zu je 186.406,50 € am 25.03.2023 und 25.09.2023 fällig.

 

Für die Beitragszahlung fehlt ein Betrag in Höhe von 162.813,00 €. Die Kalkulation des Beitrags hat sich als nicht zutreffend herausgestellt, die Abschätzung im Rahmen der Haushaltsplanungen wurde durch die schwankenden Beiträge des Landkreises Gifhorn erneut erschwert.

 

Den immensen Anstieg des Beitrags zur Kreisschulbaukasse begründet der Landkreis Gifhorn durch Maßnahmen einzelner Kommunen, welche in der Vergangenheit nicht mit der Kreisschulbaukasse abgerechnet werden konnten. Ebenso werden die Beiträge für alle in der Kreisschulbaukasse Beteiligten dadurch angehoben, dass grundsätzlich nach der Kreisschulbaukasse förderfähige Maßnahmen von einzelnen Kommunen unangemeldet durchgeführt wurden. Nicht zuletzt hat sich der Bedarf aufgrund von Neuerungen im Bereich der Digitalisierung, aber auch aufgrund von Rückstau von baulichen Maßnahmen drastisch erhöht, was in Kombination mit gestiegenen Kosten für Baumaßnahmen die Beiträge für die Kreisschulbaukasse ansteigen ließ.

 

Für die Jahre 2024 ff wird der Beitrag für die Kreisschulbaukasse in Höhe von 380.000 € in die Haushaltsplanungen einfließen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es wird eine Mehrausgabe in Höhe von 162.813,00 € bei der I-Nr. I 01 23 24401 (KSBK-Beitrag 2023) verursacht. Als Deckung hierfür dienen Reste der I-Nr. I 01 21 24305 (mobile Lüftungsanlagen APL).

 

 


Anlage/n:

Keine

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