Vorlage - SGM/2023/147  

Betreff: Zustimmung zur Vorschlagsliste der Neuwahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.03.2023 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die in der als Anlage beigefügten Personen sind in die Liste für die Neuwahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 2028 aufzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat die Samtgemeinde Meinersen alle fünf Jahre Vorschlagslisten für die Neuwahl von Haupt- und Hilfsschöffen aufzustellen.

 

In Anlehnung an die Einwohnerzahl sind für die Samtgemeinde Meinersen insgesamt 13 Personen durch die Gremien der Samtgemeinde Meinersen vorzuschlagen. Es liegen der Verwaltung zurzeit Vorschläge von 36 Personen vor.

 

Als Anlage ist der Beschlussvorlage eine Vorschlagsliste beigefügt. Hierin sind alle bis zum Stichtag eingegangen Bewerbungen von Bürger*innen zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste enthalten.

 

Die Zustimmung zu der Vorschlagsliste erfordert eine 2/3-Mehrheit des Samtgemeinderates. Die Vorschlagsliste selbst soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Nach Beschlussfassung im Samtgemeinderat ist die Vorschlagsliste eine Woche zur allgemeinen Einsicht öffentlich auszulegen.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 


Anlage/n:

Vorschlagsliste Hauptschöffen

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