Vorlage - LEI/2023/075  

Betreff: Einziehung (Entwidmung) einer Innerortsstraße in der Gemeinde Leiferde
hier: Teilfläche der Straße "Zum Sportplatz" in Leiferde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan_Leiferde  
Luftbild  

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 8 Nds. Straßengesetz (NStrG) wird eine Teilfläche der Straße „Zum Sportplatz“ in Leiferde eingezogen, weil sie keine Verkehrsbedeutung hat.

 

Folgendes Flurstück ist betroffen:

 

Gemarkung Leiferde, Flur 8, Flurstück 330

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das o.g. Flurstück mit einer Größe von 628 m² wurde mit der Neufassung des Straßenbestandsverzeichnisses für die Gemeinde Leiferde im Jahre 1985 als öffentliche Gemeindestraße/Innerortsstraße gewidmet.

 

Gemäß § 8 NStrG soll ein Straßenteil eingezogen werden, wenn er keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für seine Beseitigung vorliegen. Die Einziehung ist ein förmlicher Akt, durch den die Öffentlichkeit einer Straße bzw. eines Straßenteils im Rechtssinne beseitigt wird. Die Absicht der Einziehung von Straßen/Straßenteilen ist mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Von der Bekanntgabe der Einziehungsabsicht kann abgesehen werden, wenn es sich um eine Teilstrecke von unwesentlicher Bedeutung handelt. Die Einziehung ist mit Angabe des Tages an dem die Eigenschaft als Straße endet, öffentlich bekannt zu machen. Mit der Einziehung einer Straße entfällt der Gemeingebrauch.

 

Im vorliegenden Fall soll die Teilfläche der Straße „Zum Sportplatz“ eingezogen werden, da dieser Straßenteil keine Verkehrsbedeutung für den allgemeinen Verkehr hat. Zudem befindet sich das o.g. Flurstück nicht im Eigentum der Gemeinde Leiferde. Dies ist jedoch gemäß § 6 Abs. 3 NStrG wesentliche Voraussetzung für öffentlich gewidmete Straßen. Durch die beabsichtigte Einziehung der oben bezeichneten Straßenfläche ist die Erschließung der anliegenden Grundstücke weiterhin gesichert. Von der Bekanntmachung der Einziehungsabsicht sollte abgesehen werden, da es sich hier um einen unwesentlichen Straßenteil der Straße „Zum Sportplatz“ handelt. Durch die beabsichtigte Einziehung dieses Straßenteils wird die Straße Zum Sportplatz“ ihren bisherigen Einfluss auf den öffentlichen Straßenverkehr nicht verlieren.

 

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Lageplan

Luftbild

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Leiferde (1169 KB)      
Anlage 2 2 Luftbild (1244 KB)      
Nach oben springen