Vorlage - MEI/2022/084-02
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Beschlussvorschlag:
a) Der Stichweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (rot gekennzeichnet) erhält die Bezeichnung „Zur Heide“.
b) Die im nördlichen Bereich verlaufende Straße (blau gekennzeichnet) erhält die Bezeichnung „Lerchenweg“.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Leiferder Weg II“ mit örtlicher Bauvorschrift, zugl. „Dalldorfer Straße“, 4. Änderung hat mit Datum vom 30.12.2022 Rechtskraft erlangt. Mit der Erschließung des Baugebietes wird in Kürze begonnen, danach erfolgt die Vermarktung der Baugrundstücke.
Zu a)
Der Einfachheit halber sollte der Stichweg (rot gekennzeichnet) ebenfalls die Bezeichnung „Zur Heide“ erhalten.
Zu b):
Die im Bebauungsplan „Dalldorfer Straße“, 1. Änderung festgesetzte öffentliche Parkfläche am Rand des Wendehammers im „Lerchenweg“ wird aufgehoben, um die Durchfahrt in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Leiferder Weg II“ zu ermöglichen. Es wird daher vorgeschlagen, der nördlich gelegenen Straße (blau gekennzeichnet) ebenfalls die Bezeichnung „Lerchenweg“ zu geben.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Leiferder Weg II Plan Straßennamenvergabe (1006 KB) |