Vorlage - MUE/2023/115  

Betreff: Weitere Vermarktung des Wohnbaugebietes "Rübekamp" in Flettmar
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
05.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bauplatzvergabeplan_Ruebekamp  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Nach vollständiger Abarbeitung der ersten Interessentenliste mit insgesamt 383 Bewerbern wird die weiterhin bestehende Verkaufsabsicht der Gemeinde Müden (Aller) für die restlichen, noch freien Bauplätze sowohl im Mitteilungsblatt als auch auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen veröffentlicht.

 

  1. Der bisherige Verkaufspreis in Höhe von einheitlich 95,00 €/qm für die Bauplätze wird beibehalten.

 

  1. Um eine zügige Vermarktung an interessierte Bauwillige zu gewährleisten, erfolgt die Vergabe nach dem Zeitpunkt der Anmeldung – unabhängig vom aktuellen Wohnsitz.

 

  1. Die 2. Interessentenliste wird mit der heutigen Beschlussfassung eröffnet.

 

  1. Die in der Beschlussvorlage MUE/2022/061 beschlossenen Kriterien (in Kurzform)

 

  • Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbetrag und Vermessungskosten sind im Kaufpreis enthalten,
  • Jeder Bewerber kann nur einen Bauplatz erhalten,
  • Gewerbliche Unternehmer bzw. juristische Personen werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt,
  • Bebauungsverpflichtung für einen Zeitraum von 6 Jahren,
  • Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde bei einem Bauplatzverkauf in unbebautem Zustand,
  • Anwendung der Spekulationsklausel durch Abschöpfung des Gewinns bei einem Weiterverkauf des Bauplatzes,
  • U.a.

 

werden unverändert angewandt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die vorliegende erste Interessentenliste mit insgesamt 383 Bewerbern wird bis zum Sommer 2023 abgearbeitet sein.

 

Nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vergabekriterien waren die Bauplätze in folgender Reihenfolge zu vergeben:

 

  • Direkt angrenzenden Grundstücksnachbarn (5 Bewerber),
  • Verteilungstopf 1: Interessenten aus dem Gemeindeteil Flettmar – 27 Bewerber,
  • Verteilungstopf 2: Interessenten mit einem Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Müden (Aller) – 43 Bewerber
  • Verteilungstopf 3: Interessenten mit einem Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Müden (Aller) – 308 Bewerber.

 

Die Verteilungstöpfe Nr. 1 und 2 sind komplett abgearbeitet. In diesem Zusammenhang konnten 3 der insgesamt 27 Bauplätze reserviert werden.

 

Die Hälfte der Interessenten aus dem Verteilungstopf 3 wurden mit Stand vom 02.05.2023 bereits kontaktiert. Nach Auswertung der Rückmeldungen ist die Resonanz aus Sicht der Verwaltung verheerend. Keiner der angeschriebenen Bewerber (über 150 x) hat überhaupt die Möglichkeit ergriffen, sich durch Übermittlung eines Expose`s näher über das Wohnbaugebiet zu informieren.

 

Nach Abarbeitung der 1. Interessentenliste soll die Vermarktung der verbliebenen Bauplätze durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen forciert werden.

 

Eine Bauplatzvergabe nach der Reihenfolge der Anmeldung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen und begrüßt, weil den Bewerbern dadurch sehr zeitnah ein Grundstück zugeteilt werden kann.

 

Da bereits zum jetzigen Zeitpunkt feststeht, dass auf der Grundlage der vorliegenden Interessentenliste nur wenige Grundstücke vermarktet werden können, sollte bereits ab der heutigen Beschlussfassung eine zweite Liste eröffnet werden.

 

Ein Lageplan mit den aktuell (Stand: 02.05.2023) vergebenen Bauplätzen ist als Anlage beigefügt, wobei diese Grundstücke mit einem blauen Kreuz markiert sind.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussvorlage dient zunächst ausschließlich der Vergabe der einzelnen Bauplätze.

 

Das endgültige Zahlenwerk mit Gegenüberstellung der zu erzielenden Ein- und Auszahlungen ergibt sich erst nach Verkauf sämtlicher Bauplätze und nach Vorlage der Schlussrechnungen zur Herstellung der Erschließungsanlage. Die darauf basierende städtebauliche Kalkulation wird dementsprechend ständig fortgeschrieben.

 

Die entsprechenden Vertragskosten im Rahmen der Beurkundung der Grundstückskaufverträge haben die Erwerber zu übernehmen. Die Vermessungskosten sind im Kaufpreis enthalten.

 


Anlage/n:

- Bauplatzvergabeplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauplatzvergabeplan_Ruebekamp (337 KB)      
Nach oben springen