Vorlage - MEI/2023/121  

Betreff: Widmung einer Innerortsstraße in der Gemeinde Meinersen, Ortsteil Seershausen
hier: Verlängerung der Straße "Pirolweg"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Pirolweg_Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verlängerung des Wendehammers der Straße „Pirolweg“ im Ortsteil Seershausen in südlicher Richtung wird auf der im Lageplan gekennzeichneten Länge zu einer Innerortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.

 

Folgendes Flurstück ist betroffen: Gemarkung Seershausen, Flur 11, Flurstück 114

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zur verkehrlichen Erschließung des Flurstücks 115, Flur 11, Gemarkung Seershausen sowie ggf. der Flurstücke 113 und 116, jeweils Flur 11, jeweils Gemarkung Seershausen, ist die o.g. Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Im Felde IV" in Seershausen ist insoweit nur das Flurstück 121, Flur 11, Gemarkung Seershausen, als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen.

 

Hinweise:

 

Die Straße „Pirolweg“ inkl. Wendehammer gilt gemäß § 6 Abs. 5 NStrG mit der Verkehrsübergabe als öffentlich gewidmet.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Meinersen zu tragen.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Lageplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pirolweg_Lageplan (118 KB)      
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