Vorlage - MEI/2023/121
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Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung des Wendehammers der Straße „Pirolweg“ im Ortsteil Seershausen in südlicher Richtung wird auf der im Lageplan gekennzeichneten Länge zu einer Innerortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.
Folgendes Flurstück ist betroffen: Gemarkung Seershausen, Flur 11, Flurstück 114
Sachverhalt:
Zur verkehrlichen Erschließung des Flurstücks 115, Flur 11, Gemarkung Seershausen sowie ggf. der Flurstücke 113 und 116, jeweils Flur 11, jeweils Gemarkung Seershausen, ist die o.g. Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Im Felde IV" in Seershausen ist insoweit nur das Flurstück 121, Flur 11, Gemarkung Seershausen, als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen.
Hinweise:
Die Straße „Pirolweg“ inkl. Wendehammer gilt gemäß § 6 Abs. 5 NStrG mit der Verkehrsübergabe als öffentlich gewidmet.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Meinersen zu tragen.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Pirolweg_Lageplan (118 KB) |