Vorlage - HIL/2022/071-01
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird nach Erörterung des Sachverhaltes in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Bei der Beratung im Dezember 2022 wurde der Antrag zurückgestellt und die Verwaltung zunächst beauftragt aufzuzeigen, in welchen Bereichen der Ortslage Hillerse keine Festsetzungen zur Einfriedungshöhe bestehen.
Auf der Grundlage des § 84 (3) NBauO können Gemeinden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten verwirklichen, die einem gebietsspezifischen und bedeutsamen öffentlichen Interesse dienen, dazu gehören u.a. auch Festsetzungen zu Einfriedungen. Das Verfahren für eigenständige Gestaltungssatzungen entspricht dem zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
Als Entscheidungshilfe wurden nunmehr die entsprechenden Anlagen verwaltungsseitig erstellt.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.
Anlage/n:
- Antrag der SPD-Hillerse vom 19.09.2022
- Übersichtsplan Festsetzungen zur Einfriedung in Bebauungsplänen
- Übersichtstabelle Festsetzungen zu Einfriedungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag der SPD Hillerse vom 19.09.2022 (192 KB) | ||||
2 | Übersichtsplan Festsetzungen zur Einfriedung in B-Plänen (323 KB) | ||||
3 | Übersichtstabelle Festsetzungen zu Einfriedungen (80 KB) |
|