Vorlage - MEI/2010/016
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Beschlussvorschlag:
Der der Vorlage beigefügten Stellungnahme wird zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorerst nicht erteilt.
Sachverhalt:
Die Antragsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb einer Legehennenfarm mit 122.541 Legehennen in Bodenhaltung liegen derzeit vom 06.09.2010 bis 05.10.2010 öffentlich aus. Auf die Bereisung und die wiederholten interfraktionellen Erörterungen, insbesondere auf die Ausführungen des Anwaltsbüros Appelhagen und Partner, Braunschweig, wird verwiesen.
Infolge der Komplexibilität der Materie hat das Büro die Unterlagen gesichtet und die vorliegende Stellungnahme erarbeitet.
Anmerkung
- Von der ergänzenden Forderung eines Staubfilters wird Abstand genommen, da die Antragsunterlagen die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte belegen.
- Aus den Antragsunterlagen ist an keiner Stelle ersichtlich, dass eine Kotlagerung von bis zu 300 Tagen beabsichtigt ist, wohl aber eine das wöchentliche Volumen überschreitende, wenn denn die landwirtschaftliche Ausbringung witterungsbedingt nicht möglich ist.
- Ein explizierter Verweis zur Eingrünung der Anlage ist entbehrlich, da eine solche ebenso wie die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auflagenmäßiger Bestandteil der Genehmigung sein wird. Im Übrigen wird die Koordinierungsstelle der Natur- und Umweltverbände entsprechende Anregungen im Verfahren vortragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Stellungnahme Gemeinde
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LKGFStellungnahmeeggalandei (52 KB) |