Vorlage - HIL/2023/089  

Betreff: Ausschreibung Gas+Stromkonzession
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Anhörung
Gemeinderat Hillerse Anhörung
26.06.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt:

 

Unter einem Konzessionsvertrag versteht man einen Wegenutzungsvertrag. Gegenstand des Konzessionsvertrages ist das zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und der Gemeinde vereinbarte Recht, über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören.

 

r dieses Wegenutzungsrecht erhält die Gemeinde eine Konzessionsgebühr, die in der Konzessionsabgabenverordnung für Strom und Gas festgelegt ist. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Energieart, der Anzahl der Einwohner, der durchgeleiteten Energiemenge und der Kundengruppe.

 

Die Konzessionsverträge der Gemeinde Hillerse laufen zum 30.06.2026 aus. Bisherige Konzessionsnehmer sind für Gas, die Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH und für Strom, die LandE GmbH. Die Laufzeit eines Konzessionsvertrages beträgt höchstens 20 Jahre, danach muss der Vertrag, im Rahmen einer diskriminierungsfreien Vergabe, neu ausgeschrieben werden. Die Gemeinde hat hier folgende Möglichkeiten:

 

      Vergabe an den bisherigen Vertragspartner

      Vergabe an einen neuen Vertragspartner

      Übernahme des Netzes in Eigenregie
 

Das Vergabeverfahren gliedert sich in folgende Phasen:

 

  1. Vorbereitungsphase (Beginn ca. 3 Jahre vor Konzessionsablauf)

-          Abfrage der Netzdaten beim Altkonzessionär.
Dieser ist der Gemeinde gegenüber auskunftspflichtig. Das Ziel ist hier, möglichen Bietern alle relevanten Daten zu liefern, um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Netzes durchführen zu können

-          Netzbezogene Auswahlkriterien mit Gewichtung festlegen und beschießen.

-          Verfahrensbrief aufsetzen, dieser enthält u.a. die Bewertungskriterien mit Gewichtung und den Entwurf des Rahmenkonzessionsvertrages.

 

  1. Auswahlverfahren Einleitung (spätestens 2 Jahre vor Vertragsende)

-          Veröffentlichung im Bundesanzeiger, spätestens zum 30.06.24.

-          Die Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen beträgt 3 Monate.
Es kommt zu einem verkürzten Verfahren, wenn sich nur ein Bieter meldet.
Gibt es keinen Bieter, ist die Gemeinde verpflichtet, eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen, in dem sie das Netz ggf. in Eigenregie betreibt.

 

  1. Auswahlentscheidung:

-          Abgabe indikativer (unverbindlicher Angebote) mit ersten Bietergesprächen.

-          Verbindliche Angebote werden anhand der Auswahlkriterien und deren Gewichtung bewertet.

-          Dokumentation der Angebotsauswertung und der Auswahlentscheidung.

-          Beschluss der Auswahlentscheidung durch den Rat.

 

  1. Netzübergang
    Die Netzübergabe erfolgt im Rahmen von bilateralen Gesprächen zwischen Alt-und Neukonzessionär. Der Altkonzessionär ist verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Konzessionär, gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung, zu überlassen. Nach Abschluss dieser Verhandlungen erfolgt der Netzübergang.

 

Die Konzessionsvergabe wurde, im Laufe der Zeit, rechtlich und technisch immer komplexer. Um die Vergabe rechtssicher durchführen zu können, hat die Gemeinde Hillerse die Kommunal Agentur NRW beauftragt, die Vergabe, situationsorientiert, zu begleiten. Die Kommunal Agentur NRW ist Kooperationspartner des niedersächsischen Städte-und Gemeindebundes und verfügt sowohl über das nötige rechtliche (Syndikusrechtsanwalt), wie auch technische Know-how. Die Abrechnung erfolgt aufwandsbezogen auf Stundenbasis.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Da die Konzessionserträge gesetzlich festgeschrieben sind, wird nicht mit Mehrerträgen gerechnet. Im Rahmen der Ausschreibung wird ein Beratungsaufwand durch die Kommunal Agentur NRW entstehen. Aktuell wird hier mit rd. 12.500 €r beide Konzessionen bei einem normalen Verfahrensablauf gerechnet. Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung des Vergabeverfahrens würden weitere Gerichts-bzw. anwaltliche Kosten entstehen.
Sollte sich, als worst-case Szenario, kein Netzbetreiber finden, müsste die Gemeinde das Netz selbst übernehmen und betreiben. Da noch keine netzbezogenen Daten vorliegen, kann für dieses Szenario kein Übernahmepreis ermittelt werden.

 

 


Anlage/n:

keine

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