Vorlage - MEI/2023/126  

Betreff: Wohnbaugebiet "Leiferder Weg II" in Meinersen
hier: Zustimmung zur Bauplatzeinteilung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-23 20 00/40
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
1. Teilungsentwurf  

Beschlussvorschlag:

 

Dem 1. Teilungsentwurf des Vermessungsbüros Erdmann aus Gifhorn zur Bildung der Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet Leiferder Weg II“ in Meinersen wird zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Da der Wasserverband Gifhorn die Hausanschlüsse für den Schmutzwasserkanal bereits im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Ersterschließung auf den Bauplätzen platziert, wird von dortiger Stelle ein frühzeitiger endgültiger Aufteilungsplan der Baugrundstücke verlangt. Insofern ist der vorzeitige Beschluss über den vorliegenden Teilungsentwurf zwingend erforderlich.

 

Nach Ziffer 1. der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes beträgt die Mindestgrundstücksgröße bei Einzelhäusern 600 qm, für Doppelhäuser je Doppelhaushälfte 300 qm und für Reihenhäuser je 250 qm.

 

Bei diesem Teilungsentwurf stehen insgesamt 15 Bauplätze zur Verfügung. Um den Anforderungen und Wünschen der zukünftigen Käufer gerecht zu werden, variieren die Grundstücksgrößen zwischen 612 und 834 qm.

Aus Sicht der Verwaltung ist der vorgelegte Aufteilungsplan siehe Anlage - ausgewogen.

 

Aufgrund der vorliegenden Interessentenliste mit insgesamt 650 Bewerbern (Stand: 01.06.2023) wird eine vollständige Vermarktung der Bauplätze zeitnah umsetzbar sein.

 

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beschlussvorlage zur Festlegung des Verkaufspreises und der Vergabekriterien im Rahmen des nächsten Sitzungslaufes im Herbst d.J. beschlossen werden kann.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussvorlage dient zunächst ausschließlich der Einteilung der einzelnen Bauplätze im Rahmen der bevorstehenden öffentlichen Ausschreibung.

 


Anlage/n:

1. Teilungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Teilungsentwurf (459 KB)      
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