Vorlage - MEI/2023/128  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Wiedenroder Straße" in Böckelse als öffentliches Projekt im Rahmen der Dorfentwicklung für die Dorfregion Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Umwelt-, Klima- und Bauausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
21.06.2023 
Sitzung des Umwelt-, Klima- und Bauausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
04.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
70a Ausbauquerschnitt A+A Variante 1 Wiedenroder Straße  
71 Ausbauquerschnitt A+A Variante 2 Wiedenroder Straße  
40.1 Lageplan Wiedenroder Straße  
40.2 Lageplan Wiedenroder Straße  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Aufgrund des erarbeiteten Ausbauplanes des Ingenieurbüro König für die „Wiedenroder Straße in Böckelse“ wird das Planungsbüro Amtshof Eicklingen einen Antrag auf Förderung an das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig im Rahmen der Dorfentwicklung für die Dorfregion Meinersen bis zum 30.09.2023 einreichen.

 

2. Die „Wiedenroder Straße“ wird nach Variante 1 / 2 neuhergestellt.

 

3. r diese Baumaßnahmenssen für das Jahr 2024 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 390.000 Euro / 450.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Die Gemeinde Meinersen strebt an, im Rahmen der Dorfentwicklung für die Dorfregion Meinersen entsprechende Fördermittel zubekommen. Das Planungsbüro Amtshof Eicklingen betreut diese Maßnahme und wird den Antrag vorbereiten. Dieser muss bis zum 30.09. 2023 dem ArL Braunschweig vorgelegt werden.

 

Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung der Langlinger Straße und endet hinter letzten Bebauung in westlicher und nordwestlicher Richtung. Im Einmündungsbereich zur Langlinger Straße entfällt die Mittelinsel. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 4,50 m in Rumpelpflaster hergestellt. Auf der Nordseite wird ein 2,50 m breiter Gehweg realisiert. Die Straßenbeleuchtung wird optimiert.

 

Da die derzeitige Entwässerung über einen sehr alten Betonkanal passiert, der größtenteils unter einer jahrzehntelang gewachsenen Hecke liegt und auch schon sehr mit Wurzelwerk durchzogen ist, muss eine neue Möglichkeit der Entwässerung geschaffen werden. Hierfür werden zwei Varianten vorgestellt:

 

Variante 1 offenen Graben:

Der vorhandene Bewuchs im Bereich der alten Rohrtrasse wird entfernt und die Vorflut über die auch die gesamte Dorfentwässerung abgeleitet wird wird über einen offenen Graben gewährleistet. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass auf einer Länge von 220 m ein 3 m breiter Streifen der angrenzenden Ackerflächen erworben werden müsste. Weiterhin müsste für das Entfernen der Hecke und Bäume ein Ausgleich geschaffen werden. Dieser kann jedoch nur zum Teil auf der Südseite des Grabens realisiert werden. 2/3 der Ausgleichsflächen könnten im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Meinersen-Süd umgesetzt werden.

 

Die geschätzten Baukosten einschl. der Ingenieurleistungen betragen r die Herstellung der Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung und Begrünung ca. 990.000 Euro. 600.000 Euro können bereits für das Jahr 2023 durch Verschiebung aus der I-Nr- Dorfentwicklung I041951101 angesetzt werden. Für das Haushaltsjahr 2024 müssen weitere 390.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Variante 2 - Kanal:

Bei der Variante 2 würde die alte Kanaltrasse außer Betrieb genommen werden und die Hecke und die Bäume müssten nicht entfernt werden. Das hat jedoch zur Folge, dass ein neuer RW-Kanal gebaut werden müsste.

 

Die geschätzten Baukosten einschl. der Ingenieurleistungen betragen in diesem Fall für die Herstellung der Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung und Begrünung ca. 1.050.000 Euro. 600.000 Euro können bereits für das Jahr 2023 durch Verschiebung aus der I-Nr. Dorfentwicklung I041951101 angesetzt werden. Für das Haushaltsjahr 2024 müssen weitere 450.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Da über die zukünftige Verbindungsstraße von Böckelse nach Wiedenrode, was die Besitzverhältnisse angeht, noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, kann über Anliegerbeiträge, die auf alle Fälle anfallen werden, noch keine Angaben gemacht werden.

 

Nach heutigem Stand wird es eine 80 %-ige Förderung aus Mitteln des ArL für das öffentliche Projekt „Dorfentwicklung für die Dorfregion Meinersen“ geben.

 

Es wird jedoch angestrebt, einen Antrag für finanzschwache Kommunen aufgrund geringer Steuerkraft an das ARL Braunschweig zu stellen. U. U. kann hier dann mit einer Förderung bis zu 85 % gerechnet werden. Beide Förderprogramme sind auf eine Maximalfördersumme von jeweils 500.000 Euro begrenzt.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Variante 1:

Bei der Realisierung der Maßnahme Wiedenroder Straße“ entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 990.000 Euro und Einzahlungen in Form von Zuwendungen durch das ArL Braunschweig in Höhe von 500.000 Euro, sowie weitere Zuwendungen in Höhe von Anliegerbeiträgen.

 

Hinzukommen etwaige Mittel für finanzschwache Kommunen in Höhe von max. 341.500 Euro. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von ca. 39.600 Euro, sowie Sonderpostenauflösungserträge in Höhe ca. von 20.000 Euro / 33.660 Euro vorzusehen, sodass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 15.800 Euro / 5.940 Euro verbleibt.

 

Variante 2:

Bei der Realisierung der Maßnahme Wiedenroder Straße“ entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 1.050.000 Euro und Einzahlungen in Form von Zuwendungen durch das Arl Braunschweig in Höhe von 500.000 Euro, sowie weiteren Zuwendungen in Höhe von Anliegerbeiträgen.

 

Hinzukommen etwaige Mittel für finanzschwache Kommunen in Höhe von max. 392.500 Euro. Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von ca. 42.000 Euro, sowie Sonderpostenauflösungserträge in Höhe ca. von 20.000 Euro / 35.700 Euro vorzusehen, sodass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 22.000 Euro / 6.300 Euro verbleibt.

 

r jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 Euro einzuplanen.

 

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 Finanzen                                                         JA

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

Querschnitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 70a Ausbauquerschnitt A+A Variante 1 Wiedenroder Straße (371 KB)      
Anlage 2 2 71 Ausbauquerschnitt A+A Variante 2 Wiedenroder Straße (477 KB)      
Anlage 3 3 40.1 Lageplan Wiedenroder Straße (410 KB)      
Anlage 4 4 40.2 Lageplan Wiedenroder Straße (420 KB)      
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