Vorlage - MEI/2022/085-01
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Sachverhalt:
Eine Verlängerung ist aus folgenden Gründen und Rückmeldung des Landkreises Gifhorn nicht möglich:
Die Dalldorfer Straße ist zu schmal, sodass eine Verlängerung der Fahrradspur nicht möglich ist. Die Straßenbreite nach Abzug der Fahrradspur muss weiterhin 6 Meter+ betragen. Dies ist definitiv nicht der Fall. Die bereits vorhandene Fahrradspur wurde nur genehmigt, weil es keine andere Möglichkeit gab und der Bereich ab Ortseingang i. d. R. gefährlicher ist. Ab Ende der bestehenden Spur ist es eine unumstrittene Innerortsstraße, welche auch alle Charaktereigenschaften ausweist. Demnach ist ohne offizielle Ablehnung bereits jetzt davon auszugehen, dass keine Verlängerung genehmigt wird.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine
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