Vorlage - MUE/2023/106-01
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Beschlussvorschlag:
- Für die Sanierung, den Umbau und die Umnutzung des Bürgerhauses werden Mittel in Höhe von 1.200.000 € im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt.
- Ein Förderantrag für die Sanierung, den Umbau und die Umnutzung des Bürgerhauses im Rahmen der ZILE-Richtlinie, „Teilintervention Basisdienstleistungen“ wird gestellt.
- Zur Erstellung eines Nutzungs-, und Raumkonzepts samt Bedarfsanalyse für die Antragstellung wird das Planungsbüro „mensch und region“ aus Hannover beauftragt. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche weiteren Fördermittel für die Sanierung, den Umbau und die Umnutzung des Bürgerhauses beantragt werden können. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die energetische Sanierung und die Sanierung eines Baudenkmals gerichtet.
- Am perspektivischen Vorhaben zur Errichtung eines Bürgerhaus II wird festgehalten.
Sachverhalt:
Die erste Untersuchung des Bestandes des Bürgerhauses hat einen erheblichen Sanierungsbedarf ergeben. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rund 980.000 €.
Die Verwaltung hat nach Möglichkeiten gesucht, Fördermittel für diese Sanierung zu gewinnen. Im Rahmen des „Teil-Programms“ Basisdienstleistungen auf Grundlage der ZILE-Richtlinie 2023 besteht die Möglichkeit, den Innenausbau, die Umnutzung und Aufwendungen zur Verbesserung der Wärmedämmung fördern zu lassen. Die Gewährung würde als anteiliger Zuschuss erfolgen. Die maximale Höhe des Zuschusses liegt bei 500.000 €, die Höhe der Zuwendung steht in Abhängigkeit zur gemeindlichen Steuereinnahmekraft. Somit besteht für die Gemeinde Müden (Aller) nach aktuellem Stand die Möglichkeit einer Förderquote von 55 % plus 10 Prozentpunkte durch die Lage in einer LEADER-Region. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. für Denkmalpflege) ist möglich. Antragsstichtag ist der 30.09.2023.
Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde mit Unterstützung eines Planungsbüros ein Ideen-Workshop mit Vertretern aus Rat, Verwaltung und Bürgerschaft durchgeführt, um ein neues Konzept für die Nutzung des Bürgerhauses zu entwickeln und somit die Grundlage für einen Antrag nach Basisdienstleistung zu schaffen.
Zusammengefasst war ein Ergebnis des Workshops ein hoher Bedarf an Treffpunkten und verschiedenen räumlichen Möglichkeiten der Zusammenkunft. So soll als Ergebnis des Workshops im Bürgerhaus ein Ort der Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger entstehen, der das dörfliche Zusammenleben stärkt und das Ehrenamt unterstützt. Mit einer neuen Küche und einer Veränderung der Raumnutzung soll der hintere Teil des Bürgerhauses eine neue Nutzung und Struktur erhalten, ähnlich einer Cafè-Nutzung für kleinere Zusammenkünfte, aber auch Veranstaltungen. Auch ist die Idee eines mobilen, regionalen Marktplatzes für die Räumlichkeiten entstanden.
Im vorderen Teil des Bürgerhauses soll die öffentliche Nutzung stärker gebündelt werden. Auf der Seite der jetzigen Bücherei soll sowohl das Bürger- als auch das Bürgermeisterbüro untergebracht werden. Die Bücherei soll in den jetzigen Sitzungsraum ziehen und auf diese Weise ein größeres Platzangebot erhalten. Das Foyer/die Diele soll sowohl für kleinere Veranstaltungen genutzt werden als auch in die Angebote der Bücherei integriert werden sowie ggf. einen repräsentativeren Wartebereich für das Bürgerbüro darstellen.
Das Obergeschoss wird mit kleineren baulichen Veränderungen so hergerichtet, dass es von voraussichtlich zehn Personen genutzt werden darf. Dort sollen Co-Working Arbeitsplätze und eine Möglichkeit für Besprechungen in kleinem Kreis, beispielsweise von Vereinen geschaffen werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Nach erster Schätzung belaufen sich die Kosten für das Projekt auf 1.200.000 €. Bei erfolgreicher Antragstellung stehen diesen Kosten voraussichtlich Fördermitteln in Höhe von 500.000 € gegenüber. Der Ergebnishaushalt wird durch die jährliche Abschreibung belastet und durch die parallele Auflösung des Sonderpostens, in Höhe der Fördermittel, entlastet. Die Mittel werden in den Haushalt 2024 eingestellt.
Die Kosten von 5.000 € für die Konzepterstellung müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung hierfür kann aus Steuermehreinnahmen erfolgen.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Keine
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