Vorlage - MEI/2023/104-02
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung zu den in dem Verfahren gemäß § 13a nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in den Anlagen dargestellt.
2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB und des § 84 Absatz 1 und 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Friedhofsweg“, 1. Änderung, sowie die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen die Begründung zum Bebauungsplan „Friedhofsweg“, 1. Änderung, gemäß § 2a BauGB sowie die Begründung zur örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 12.05.2023 erfolgte die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (hier: Öffentlichkeit). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 27.03.2023 benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Aufgrund u.a. eingegangener Stellungnahmen sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie auch einer Eingabe vom Vorhabenträger wurde der Planentwurf nochmals überarbeitet (hier: geringfügige Anpassung der Baugrenze im nördlichen Bereich und Festsetzung von Lärmpegelbereichen sowie eines Leitungsrechts für den Wasserverband Gifhorn). Ebenso musste die Begründung entsprechend angepasst werden. Dahingehend waren der Bauleitplanentwurf und die Begründung gemäß § 4a Abs. 3 nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Aufgrund der Überschaubarkeit des Überarbeitungsinhaltes zum erneuten Verfahren hat die Gemeinde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BauGB nur zu den nach den Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geänderten Teilen der Planung Stellung genommen werden soll.
Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 20.07.2023 bis zum 25.08.2023.
Die als zwei separate Anlagen beigefügten Zusammenstellungen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter wurden jeweils nicht vorgebracht.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.
Anlage/n:
Bebauungsplanentwurf
Begründung
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§ 4a Abs. 3 BauGB
Baugrundgutachten
Schallimmissionsprognose vom 12.06.2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bebauungsplanentwurf (702 KB) | ||||
2 | Begründungsentwurf (3398 KB) | ||||
3 | Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§ 3 Abs. 2_§ 4 Abs. 2 BauGB (71 KB) | ||||
4 | Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange_§ 4a Abs. 3 BauGB (200 KB) | ||||
5 | Baugrundgutachten (3767 KB) | ||||
6 | Schallimmissionsprognose vom 12.06.2023 (1397 KB) |
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