Vorlage - LEI/2023/115
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Sachverhalt:
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz I NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung bezüglich der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Vom Gemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten. Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.
Anlage/n:
- Übersicht Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Uebersicht_ÜPL+APL (227 KB) |