Vorlage - HIL/2023/096
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Beschlussvorschlag:
Den Fachausschüssen wird der vorliegende Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2024-2025 zur Beratung empfohlen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Dieser Entwurf wird zunächst im Haushaltsausschuss beraten und in seinen Eckwerten beschlossen. Innerhalb dieser Grenzen können dann die Fachausschüsse ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann dann jedoch nur Berücksichtigung finden, wenn entsprechende, realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.
Es konnte kein ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Für 2024 liegt ein Defizit im ordentlichen Ergebnis i.H.v. 647.800,00 € vor. Da keine außerordentlichen Erträge oder Aufwendungen geplant sind, bleibt es bei einem Jahresergebnis i.H.v. - 647.800,00 €. Für 2025 liegt ebenfalls ein Defizit im ordentlichen Ergebnis i.H.v. 648.700,00 €. Da aber 2025 mit außerordentlichen Erträgen i.H.v. 409.200,00 € durch Bauplatzverkäufe gerechnet wird, liegt das Jahresergebnis bei -239.500,00 €.
Ab 2026 wird die aktuell vorhandene Überschussrücklage sehr wahrscheinlich aufgebraucht sein und führt dazu, dass auch ein fiktiver Haushaltsausgleich nicht mehr möglich ist und die Gemeinde Hillerse ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss.
Im Finanzhaushalt 2024 weist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit bereits ein Minus i.H.V. 469.800,00 € auf. Der Saldo aus Investitionstätigkeit weist ein Minus i.H.v. 366.900,00 € auf, sodass die Gemeinde einen Fehlbetrag in Höhe von 836.700,00 € hat. Durch die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit verringert sich das Defizit um 281.200,00 €. Insgesamt ergibt sich somit aus den Salden ein Minus i.H.v. 555.500,00 €.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist im Jahr 2025 ebenfalls ein Minus i.H.v. 444.500,00 € auf. Da 2025 mit Grundstücksverkäufen gerechnet wird, liegt der Saldo aus Investitionstätigkeit bei 49.000,00 €. Somit liegt ein Fehlbetrag i.H.v. 395.500,00 € vor. Durch die Tilgungsleistung erhöht sich der Fehlbetrag um 88.700,00 €. Insgesamt ergibt sich somit aus den Salden ein Minus i.H.v. 484.200,00 €.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen muss intensiv über Kosteneinsparungen (Kürzung der Zuschüsse, Kürzung der Bauunterhaltung) und mögliche Mehrerträge (Erhöhung der Grundsteuer) diskutiert werden.
Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanentwurfes 2024-2025 im Haushaltsausschuss, danach im Verwaltungsausschuss und abschließend im Rat.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung sowie durch mögliche Investitionskredite in den Folgejahren.
Anlage/n:
Haushaltsplanentwurf 2024-2025
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplanentwurf 2024-2025 (3589 KB) |
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