Vorlage - MUE/2023/137
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Beschlussvorschlag:
Für die öffentliche Einrichtung „Flettmarer Weg“ in Müden (Aller) – welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Müden (Aller) liegt - wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenausbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung:
- Verbesserung der Fahrbahn
beschlossen.
Die öffentliche Einrichtung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.
Sachverhalt:
In einer interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam mit der Samtgemeinde Lachendorf und der Samtgemeinde Flotwedel wurde der Wirtschaftsweg „Flettmarer Weg“ im Bereich zwischen Ortsausgang Nienhof und Ortseingang Hohne auf einer Länge von ca. 5.400 m ausgebaut. Davon entfallen 727 m auf den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Müden (Aller).
Der grundhafte Ausbau des Wirtschaftsweges „Flettmarer Weg“ in Asphaltbauweise in Breite von 3,50 m stellt beitragsrechtlich den Tatbestand der Verbesserung der bestehenden Gesamtanlage dar.
Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen ausgebaut werden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.
Die beteiligten Grundstückseigentümer wurden am 04.03.2021 schriftlich über die zu erhebenden Straßenausbaubeiträge informiert.
Gemäß den vorliegenden Abrechnungsunterlagen, welche von der Samtgemeinde Lachendorf übermittelt wurden, ergibt sich folgende Übersicht:
Gesamtausbaukosten 675.794,30 €
Abzgl. nicht zuwendungsfähige
Kosten 12.343,54 €
Zuwendungsfähige Kosten 663.450,76 €
abzgl. Zuwendung (73%) 484.319,06 €
verbleiben 191.475,24 € aufzuteilen in:
Gemeinde Müden (Aller): 25.532,24 €
Gemeinde Hohne 95.631,76 €
Gemeinde Flotwedel 70.310,24 €
Bei dem vorgenannten Wirtschaftsweg „Flettmarer Weg“ handelt es sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 47 Nr. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes, d. h. um eine Straße im Außenbereich, die die Gemeinde Müden (Aller) für den öffentlichen Verkehr gewidmet hat.
Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) ergibt sich bei Wirtschaftswegen, bei denen der Anlieger- und Durchgangsverkehr in etwa gleich stark sind, folgendes Verteilungsverhältnis:
Gemeinde, 70 v. H. 17.872,57 €
Anlieger, 30 v. H. 7.659,67 €
25.532,24 €
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Nach Vorlage der Schlussrechnung der bauausführenden Firma und nach Vorlage des Festsetzungsbescheides durch das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg ergibt sich das abschließende Zahlenwerk. Demnach sind Straßenausbaubeiträge in Höhe von
7.659,67 € auf die Anlieger umzulegen. Der Anteil der Gemeinde beträgt 17.872,57 €.
Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst.
Anlage/n:
Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung (352 KB) |