Vorlage - MUE/2023/138  

Betreff: Widmung einer Gemeindestraße im Außenbereich
hier: "Flettmarer Weg" in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
09.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Übersichtsplan  
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsweg „Flettmarer Weg“ in der Gemeinde Müden (Aller) wird auf einer Länge von ca. 730 m zu einer Gemeindestraße im Außenbereich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 3 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.

 

Folgende Flurstücke sind betroffen:

 

  • Gemarkung Flettmar, Flur 1, Flurstück 4 
  • Gemarkung Flettmar, Flur 2, Flurstück 134 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Lachendorf hat den Ausbau des Wirtschaftsweges „Flettmarer Weg“ zwischen Hohne und Nienhof veranlasst. Dahingehend beteiligt sich die Gemeinde Müden (Aller) an den Ausbaukosten für den Bereich, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Müden (Aller) befindet ca. 730 m von insgesamt ca. 5.400 m Weglänge. Der Ausbau erfolgte mit Fördermitteln.

 

Zur rechtmäßigen Erhebung von Anliegerbeiträgen ist diese Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Müden (Aller) zu tragen.

 


Anlage/n:

- Übersichtsplan

- Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (2829 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan (114 KB)      
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