Vorlage - MUE/2023/138
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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsweg „Flettmarer Weg“ in der Gemeinde Müden (Aller) wird auf einer Länge von ca. 730 m zu einer Gemeindestraße im Außenbereich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 47 Nr. 3 Nds. Straßengesetz (NStrG) gewidmet.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
- Gemarkung Flettmar, Flur 1, Flurstück 4
- Gemarkung Flettmar, Flur 2, Flurstück 134
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Lachendorf hat den Ausbau des Wirtschaftsweges „Flettmarer Weg“ zwischen Hohne und Nienhof veranlasst. Dahingehend beteiligt sich die Gemeinde Müden (Aller) an den Ausbaukosten für den Bereich, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Müden (Aller) befindet – ca. 730 m von insgesamt ca. 5.400 m Weglänge. Der Ausbau erfolgte mit Fördermitteln.
Zur rechtmäßigen Erhebung von Anliegerbeiträgen ist diese Anlage dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Unterhaltungskosten sind von der Gemeinde Müden (Aller) zu tragen.
Anlage/n:
- Übersichtsplan
- Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan (2829 KB) | ||||
2 | Lageplan (114 KB) |