Vorlage - LEI/2023/125
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Der NABU Artenschutz Leiferde erhält ab dem Jahr 2023 eine Erstattung der Kosten für die Einrichtung einer Halteverbotszone für das Storchenfest in Höhe von jährlich
671,16 €.
2. Die Kosten der Erstattung für das Jahr 2023 werden rückwirkend im Haushaltsjahr 2024 eingeplant.
Sachverhalt:
Der NABU Kreisverband Leiferde beantragt gegenüber der Gemeinde Leiferde ab dem Jahr 2023 eine Erstattung der Kosten für das Einrichten einer Halteverbotszone für das jährlich stattfindende Storchenfest.
Im Weiteren wird auf den beigefügten Antrag des NABU Artenschutzzentrum Leiferde vom 22.06.2023 verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
|
|
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.
Bei positiver Beschlussfassung sind entsprechende Haushaltsmittel ab dem Haushalt 2024 der Gemeinde Leiferde beim Produkt 2810000 einzuplanen.
Anlage/n:
- Antrag des NABU Artenschutzzentrum vom 22.06.2023
- Rechnung B.A.S Verkehrstechnik AG vom 02.05.2023
- Kassenberichte 2019 – 2021 und Finanzierungsplan vom 22.06.2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_NABU_vom_22-06-2023 (518 KB) | ||||
2 | RG_BAS_vom_02-05-2023 (65 KB) |