Vorlage - LEI/2023/125  

Betreff: Jährliche Erstattung für die Einrichtung einer Halteverbotszone
hier: Antrag NABU Artenschutzzentrum Leiferde vom 22.06.2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
15.11.2023 
Sitzung des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag_NABU_vom_22-06-2023  
RG_BAS_vom_02-05-2023  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der NABU Artenschutz Leiferde erhält ab dem Jahr 2023 eine Erstattung der Kostenr die Einrichtung einer Halteverbotszone für das Storchenfest in Höhe von jährlich

671,16 €.

 

2. Die Kosten der Erstattung für das Jahr 2023 werden rückwirkend im Haushaltsjahr 2024 eingeplant.

 

 


Sachverhalt:

 

Der NABU Kreisverband Leiferde beantragt gegenüber der Gemeinde Leiferde ab dem Jahr 2023 eine Erstattung der Kosten für das Einrichten einer Halteverbotszone für das jährlich stattfindende Storchenfest.

 

Im Weiteren wird auf den beigefügten Antrag des NABU Artenschutzzentrum Leiferde vom 22.06.2023 verwiesen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.

 

Bei positiver Beschlussfassung sind entsprechende Haushaltsmittel ab dem Haushalt 2024 der Gemeinde Leiferde beim Produkt 2810000 einzuplanen.

 


Anlage/n:

- Antrag des NABU Artenschutzzentrum vom 22.06.2023

- Rechnung B.A.S Verkehrstechnik AG vom 02.05.2023

- Kassenberichte 2019 2021 und Finanzierungsplan vom 22.06.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_NABU_vom_22-06-2023 (518 KB)      
Anlage 2 2 RG_BAS_vom_02-05-2023 (65 KB)      
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