Vorlage - HIL/2023/101
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Beschlussvorschlag:
Dem Haus der Vereine e.V. wird weiterhin ein/kein jährlicher Zuschuss i. H. v. 1.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 gewährt.
Sachverhalt:
Der bestehende Überlassungsvertrag vom 15.02.2019 mit dem Haus der Vereine e.V. sieht in § 5 (3) die jährliche Zahlung eines Bewirtschaftungskostenzuschusses i. H. v. 1.000,00 Euro vor. Die Höhe des Zuschusses ist nach fünf Jahren zu überprüfen.
Im Weiteren wird auf den Antrag des Vereins vom 16.08.2023 verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.
Bei Zuschussgewährung ist weiterhin ein jährlicher Ansatz i. H. v. 1.000,00 Euro beim Produkt 5730100, Sachkonto 4318001, im Haushalt 2025 einzuplanen.
Anlage/n:
- Antrag des Haus der Vereine e.V.
- Kassenberichte der letzten drei Jahre
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_Haus_der_Vereine_vom_16-08-2023 (279 KB) |