Vorlage - HIL/2023/101  

Betreff: Bewirtschaftungskostenzuschuss
hier: Antrag des Haus der Vereine e.V.
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Jugend-, Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
27.11.2023 
Sitzung des Jugend-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag_Haus_der_Vereine_vom_16-08-2023  

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haus der Vereine e.V. wird weiterhin ein/keinhrlicher Zuschuss i. H. v. 1.000,00 € im Haushaltsjahr 2025 gewährt.

 


Sachverhalt:

 

Der bestehende Überlassungsvertrag vom 15.02.2019 mit dem Haus der Vereine e.V. sieht in § 5 (3) die jährliche Zahlung eines Bewirtschaftungskostenzuschusses i. H. v. 1.000,00 Euro vor. Die Höhe des Zuschusses ist nach fünf Jahren zu überprüfen.

 

Im Weiteren wird auf den Antrag des Vereins vom 16.08.2023 verwiesen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.

 

Bei Zuschussgewährung ist weiterhin ein jährlicher Ansatz i. H. v. 1.000,00 Euro beim Produkt 5730100, Sachkonto 4318001, im Haushalt 2025 einzuplanen.

 


Anlage/n:

- Antrag des Haus der Vereine e.V.

- Kassenberichte der letzten drei Jahre

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Haus_der_Vereine_vom_16-08-2023 (279 KB)      
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