Vorlage - SGM/2024/225
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Beschlussvorschlag:
Der Ortsbrandmeister Niko von Köckritz ist mit Ablauf des 06.04.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Sachverhalt:
Der Ortsbrandmeister Niko von Köckritz, dessen Amtszeit am 22.04.2025 endet, hat auf Grund der Übernahme des Amtes des stellvertretenden Samtgemeindebrandmeisters sein Amt zur Verfügung gestellt und mit Antrag vom 24.01.2024 um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 06.04.2024 gebeten.
Gem. § 31 Abs. 1 NBG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist der Ehrenbeamte auf sein Verlangen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Rücktrittserklärung