Vorlage - SGM/2024/229  

Betreff: Besetzung der Stelle des Ersten Samtgemeinderates;
hier: Verzicht auf Ausschreibung der Stelle
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage_§109_NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertretung beschließt im Einvernehmen mit der Samtgemeindebürgermeisterin, auf die öffentliche Ausschreibung der ab 01.10.2024 zu besetzenden Stelle des Ersten Samtgemeinderates zu verzichten.

 


Sachverhalt:

 

Herr Ralf Heuer als bisheriger Inhaber der Stelle des Ersten Samtgemeinderates tritt mit Ablauf des 30.09.2024 in den Ruhestand ein. Die vakante Stelle soll ab dem 01.10.2024 neu besetzt werden.

 

Das Amt des Ersten Samtgemeinderates ist gemäß Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen mit einem Beamten/einer Beamtin auf Zeit zu besetzen. Die jeweilige Amtszeit beträgt acht Jahre.

 

Gem. § 109 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist die Stelle öffentlich auszuschreiben.

 

Die Vertretung kann jedoch im Einvernehmen mit der Samtgemeindebürgermeisterin nach
§ 109 Absatz 1 Satz 4 NKomVG mit Dreiviertelmehrheit beschließen, von der Ausschreibung abzusehen.

 

Im Falle des § 109 Absatz 1 Satz 4 Nr. 3 NKomVG ist nur maßgebend, dass die Vertretung nicht erwartet, durch Ausschreibung einen besser qualifizierten Bewerber zu finden als den von ihr ins Auge gefassten, nicht, ob diese Erwartung gerechtfertigt ist oder nicht. Die Begründetheit der Erwartung dokumentiert das Erreichen der Dreiviertelmehrheit.

 

Im Einvernehmen mit der Samtgemeindebürgermeisterin ist vorgesehen, den Verwaltungsfachwirt Steffen Weichsler zum allgemeinen Vertreter zu wählen.

 

Herr Weichsler hat bereits seine Ausbildung bei der Samtgemeinde Meinersen absolviert. Nach Abschluss der Ausbildung ab 09.07.2005 und zwischenzeitiger Absolvierung des Angestelltenlehrganges II ist Herr Weichsler seit 01.01.2018 als Fachbereichsleiter Ordnung tätig.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

- Rechtsgrundlage § 109 NKomVG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage_§109_NKomVG (121 KB)      
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