Vorlage - SGM/2024/230  

Betreff: Wahl des Verwaltungsfachwirtes Steffen Weichsler zum Ersten Samtgemeinderat
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage_§108_NKomVG  
Rechtsgrundlage_§109_NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsfachwirt Steffen Weichsler wird auf Vorschlag der Samtgemeindebürgermeisterin mit Wirkung vom 01.10.2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Ersten Samtgemeinderat gewählt und in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe B 2 NBesG eingewiesen.

 


Sachverhalt:

 

Bei der Wahl in das Beamtenverhältnis auf Zeit schreibt § 109 Abs. 1 S. 1 NKomVG eine Amtszeit von acht Jahren vor. Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe
B 2 NBesG auf der Grundlage der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung ausgewiesen, sodass eine formelle Planstelleneinweisung mit der Ernennung vorzunehmen ist.

 

Gemäß § 109 Abs. 2 NKomVG müssen die Beamtinnen und Beamten auf Zeit
108 NKomVG) die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Eine bestimmte Ausbildung und die Ablegung von Prüfungen sind nicht vorgeschrieben.

 

Es muss jedoch gerichtlich nachprüfbar festgestellt werden können, dass der Bewerber sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können verfügt, welches zur selbstverantwortlichen und einwandfreien Führung des zu übertragenden Amtes befähigt.

 

Steffen Weichsler ist nach Abschluss seiner Ausbildung seit 09.07.2005 in verschiedenen Bereichen der Verwaltung eingesetzt und nimmt seit 01.01.2018 die Aufgaben des Fachbereichsleiters Ordnung wahr.

 

Davor war Herr Weichsler vom 01.01.2013 bis 31.12.2017 stellv. Fachbereichsleiter des jetzigen Fachbereiches Ordnung.

 

Die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde für das zu übertragende Amt wird durch die langjährige Wahrnehmung der og. übertragenen Aufgaben mit Leitungs- und Führungsfunktion festgestellt.

 

In der Wahrnehmung dieser Führungsaufgaben hat sich Steffen Weichsler uneingeschränkt behrt und verfügt insofern über das geforderte „erprobte berufliche Können“ und das durch Aus- und Fortbildung sowie berufliche Praxis erworbene „fachliche Wissen“.

 

Auf Grundlage der vorstehenden Voraussetzungen schlägt die Samtgemeindebürgermeisterin vor, den Herrn Steffen Weichsler als Ersten Samtgemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stelle des Ersten Samtgemeinderates ist im Stellenplan berücksichtigt und bemittelt, sodass hinsichtlich der Personalaufwendungen kein finanzieller Mehraufwand zu berücksichtigen ist. Der entsprechende Barwertzuwachs bei den Pensionsrückstellungen ist künftig zu berücksichtigen.

 


Anlage/n:

- Rechtsgrundlage § 108, 109 NKomVG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage_§108_NKomVG (120 KB)      
Anlage 2 2 Rechtsgrundlage_§109_NKomVG (121 KB)      
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