Vorlage - SGM/2024/231  

Betreff: Neuorganisation Verwaltungsleitung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage_1_derzeitige_Fuehrungs-und_Organisationsstruktur  
Anlage_2_geplante_Struktur  

Beschlussvorschlag:

 

Der Umsetzung des Vorschlages der neuen Führungsstruktur in der
Samtgemeinde Meinersen durch Besetzung der dritten Wahlbeamtenstelle des Samtgemeinderates ab dem 01.05.2024 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Aktuell sind bei der Samtgemeinde Meinersen zwei Wahlbeamtenstellen, die der Samtgemeindebürgermeisterin und die des Ersten Samtgemeinderates, besetzt.

 

Ab dem 01.10.2024 wird der bisherige Erste Samtgemeinderat Ralf Heuer in den Ruhestand eintreten.

 

Im Rahmen der Nachbesetzung dieser Stelle wird die Notwendigkeit gesehen, insbesondere die Führungsstruktur in der Samtgemeinde den in der Zukunft zu erwartenden Anforderungen entsprechend anzupassen und neu zu gliedern.

 

Die derzeitige Führungs- und Organisationsstruktur ist als Anlage 1 zur Information und Kenntnis beigefügt.

 

r die Schaffung einer auf die Zukunft ausgerichteten Struktur ist Folgendes beabsichtigt:

 

Die lt. Hauptsatzung eingerichtete und im Stellenplan vorhandene Wahlbeamtenstelle des Samtgemeinderates nach Besoldungsgruppe A 16 soll ab dem 01.05.2024 mit dem Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen besetzt werden.

 

Die Anforderungen an die Samtgemeinde und die zu erledigenden Aufgaben sind aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen stetig steigend. Dies spiegelt sich auch in dem stetigen langsamen Anstieg des Personalkörpers wider. Ein Gegensteuern ist aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben nur geringfügig möglich oder kann nur durch Beschränkung freiwilliger Aufgaben bzw. Qualitätsverlust in der jetzigen Aufgabenerledigung erfolgen.

 

Mit zu berücksichtigen dabei ist die Tatsache, dass aufgrund der in den Gemeinden gefassten Spaltungsbeschlüsse die Samtgemeinde ebenfalls sämtliche Verwaltungsaufgaben der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt.

 

 

In absehbarer Zeit erwarten die Samtgemeinde weitgreifende Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Klima, Umwelt und Energie. Insbesondere die kommunale Wärmeplanung und die Vorgaben zur Erreichung der Energie- und CO2 Ziele auf Bundes- und Landesebene (Freiflächenphotovoltaik, Windenergie, Ergebnisse der zu erstellenden kommunalen Wärmeplanung etc.) werden zu bewältigen sein.

 

Dies hrt bereits jetzt zur weiteren Erhöhung der erheblichen Anforderungen an die Führungs- und Leitungsspanne, die der Samtgemeindebürgermeisterin und dem Ersten Samtgemeinderat als allgemeinen Vertreter obliegt.

 

Aufgrund des Umfanges kann die Samtgemeindergermeisterin (zusammen mit dem Allgemeinden Vertreter) die Leitungs- und Entscheidungsbefugnisse nicht vollumfänglich wahrnehmen.

 

Die Kommunalverfassung eröffnet hier die Möglichkeit der Schaffung einer weiteren Wahlbeamtenstelle. Diese ist in der Hauptsatzung und dem Stellenplan vorgesehen und war in der Vergangenheit bereits kurzzeitig besetzt. Derzeit steht die Stelle unbemittelt zur Verfügung.

 

r eine effiziente und auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtete Verwaltung ist beabsichtigt, diese Stelle wieder zu bemitteln und hausintern zu besetzen.

 

Dieser Stelle wird, wie in Verwaltungen unserer Größe üblich, die entsprechende Fachbereichsleiterfunktion weiterhin zugeordnet. Aufgrund der Wertigkeit wird eine eigenverantwortliche Führung des Fachbereiches erfolgen. Ebenfalls werden dieser Stelle aufgabenbezogen die Stabsstellen Arbeitssicherheit und Klimaschutz zugeordnet.

 

Die neue geplante Struktur ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Umsetzung dieser neuen Struktur und der daraus folgenden Besetzung der Wahlbeamtenstelle des Samtgemeinderates entstehen Mehrkosten von ca. 1.600,00 EUR monatlich. Entsprechende Mittel stehen im Rahmen des Personalkostenbudgets zur Verfügung.

 


Anlage/n:

- Anlage 1 - derzeitige Führungs- und Organisationsstruktur

- Anlage 2 - geplante Struktur

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_derzeitige_Fuehrungs-und_Organisationsstruktur (60 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_geplante_Struktur (100 KB)      
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