Vorlage - SGM/2024/232
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Beschlussvorschlag:
Die Vertretung beschließt im Einvernehmen mit der Samtgemeindebürgermeisterin, auf die öffentliche Ausschreibung der ab 01.05.2024 zu besetzenden Stelle des Samtgemeinderates zu verzichten.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neustrukturierung auf Verwaltungsleitungsebene ist beabsichtigt, die in der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen vorgesehene und derzeit nicht besetzte Stelle des Samtgemeinderates als dritten Beamten auf Zeit wieder zu besetzen.
Das Amt des Samtgemeinderates ist gemäß der Hauptsatzung der Samtgemeinde mit einem Beamten/einer Beamtin auf Zeit zu besetzen. Die jeweilige Amtszeit beträgt acht Jahre. Gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG ist die Stelle des Samtgemeinderates öffentlich auszuschreiben.
Die Vertretung kann jedoch im Einvernehmen mit der Samtgemeindebürgermeisterin nach
§ 109 Abs. 1 Satz 4 NKomVG mit Dreiviertelmehrheit beschließen, von der Ausschreibung abzusehen. Im Falle des § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 NKomVG ist nur maßgebend, dass die Vertretung nicht erwartet, durch Ausschreibung einen besser qualifizierten Bewerber zu finden als den von ihr ins Auge gefassten, nicht, ob diese Erwartung gerechtfertigt ist oder nicht. Die Begründetheit der Erwartung dokumentiert das Erreichen der Dreiviertelmehrheit.
Ergänzend ist anzumerken, dass die interne Besetzung dieser Stelle unter Beibehaltung der Fachbereichszuständigkeit erfolgt, so dass eine öffentliche Ausschreibung allein aus diesem Grunde nicht möglich ist.
Im Einvernehmen mit der Samtgemeindebürgermeisterin ist vorgesehen, den Verwaltungsfachwirt Tobias Kluge unter Beibehaltung seiner Fachbereichszuständigkeit als Fachbereichsleiter Planen & Bauen zum Samtgemeinderat zu wählen.
Herr Kluge hat bereits seine Umschulung/Ausbildung bei der Samtgemeinde Meinersen absolviert. Nach Abschluss der Ausbildung war Herr Kluge ab 01.01.1993 in verschiedenen Bereichen der Verwaltung eingesetzt und nimmt seit 01.01.2015 die Aufgaben des Fachbereichsleiters Planen & Bauen wahr.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel stehen im Personalhaushalt zur Verfügung.
Anlage/n:
- Rechtsgrundlage § 109 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsgrundlage_§109_NKomVG (121 KB) |