Vorlage - SGM/2024/233  

Betreff: Wahl des Verwaltungsfachwirtes Tobias Kluge zum Samtgemeinderat
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage_§108_NKomVG  
Rechtsgrundlage_§109_NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsfachwirt Tobias Kluge wird mit Wirkung vom 01.05.2024 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Samtgemeinderat gewählt und in eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen.

 

Die Aufgaben der Fachbereichsleitung Planen & Bauen werden weiterhin von ihm ausgeübt.

 


Sachverhalt:

 

Bei der Wahl in das Beamtenverhältnis auf Zeit schreibt § 109 Abs. 1 S. 1 NKomVG eine Amtszeit von acht Jahren vor. Die Stelle ist im Stellenplan nach Besoldungsgruppe
A 16 NBesG auf der Grundlage der Nds. Kommunalbesoldungsverordnung ausgewiesen, sodass eine formelle Planstelleneinweisung mit der Ernennung vorzunehmen ist.

 

Gemäß § 109 Abs. 2 NKomVG müssen die Beamtinnen und Beamten auf Zeit (§ 108 NKomVG) die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Eine bestimmte Ausbildung und die Ablegung von Prüfungen sind nicht vorgeschrieben.

 

Es muss jedoch gerichtlich nachprüfbar festgestellt werden können, dass der Bewerber sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können verfügt, welches zur selbstverantwortlichen und einwandfreien Führung des zu übertragenden Amtes befähigen.

 

Tobias Kluge ist nach Abschluss seiner Ausbildung seit 01.01.1993 in verschiedenen Bereichen der Verwaltung eingesetzt und nimmt seit 19.11.2012 (zunächst kommissarisch) und ab 01.01.2015 (fest) die Aufgaben des Fachbereichsleiters Planen & Bauen wahr.

 

Davor war Herr Kluge vom 01.10.2001 bis 31.09.2007 als stellv. Amtsleiter des Bauamtes und vom 01.10.2007 bis 18.11.2012 als Amtsleiter des Hauptamtes eingesetzt.

 

Die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde für das zu übertragende Amt wird durch die langjährige Wahrnehmung der og. übertragenen Aufgaben mit Leitungs- und Führungsfunktion festgestellt.

 

In der Wahrnehmung dieser Führungsaufgaben hat sich Tobias Kluge uneingeschränkt bewährt und verfügt insofern über das geforderte „erprobte berufliche Können“ und das durch Aus- und Fortbildung sowie berufliche Praxis erworbene „fachliche Wissen“.

 

Auf Grundlage der vorstehenden Voraussetzungen schlägt die Samtgemeindebürgermeisterin vor, Herrn Tobias Kluge als  Samtgemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stelle des Samtgemeinderates ist im Stellenplan berücksichtigt. Durch die Besetzung der Stelle entstehen Mehrkosten von ca. 1.600,00 Euro monatlich. Entsprechende Personalkosten stehen zur Verfügung. Der entsprechende Barwertzuwachs bei den Pensionsrückstellungen ist künftig zu berücksichtigen.

 


Anlage/n:

- Rechtsgrundlage § 108, 109 NKomVG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage_§108_NKomVG (120 KB)      
Anlage 2 2 Rechtsgrundlage_§109_NKomVG (121 KB)      
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