Vorlage - SGM/2023/167-01  

Betreff: Friedhofsgebührenkalkulation
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2023/167
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
09.04.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Kalkulation Friedhofsgebühren  
Friedhofsgebuehrensatzung_SG_Meinersen-Aenderung_15%  
Tabelle_Gebuehren_alt-neu  
Gegenueberstellung_Erd-Urnenbeisetzungen-bisherige_Gebuehren_und_neue_Gebuehren  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die betriebswirtschaftliche Gebührenkalkulation (Anlage 1)r das Friedhofswesen der Samtgemeinde Meinersen zum Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 sowie die Nachkalkulation 2019 bis 2021 wird als Grundlage zur Entscheidung über die „Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Samtgemeinde Meinersen“ zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die „Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Samtgemeinde Meinersen (Friedhofsgebührensatzung)“ (Anlage 2) wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.03.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen“ vom 30.08.2018 außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Die Vorlage SGM/2023/167 stellt die Einzelheiten der Gebührenkalkulation durch die Firma GKN (Gebührenkalkulation & Kommunalberatung Niedersachsen) anschaulich dar. Die dort angeführten Vorschläge zur Gebührenerhöhung haben im Sitzungsverlauf zu großen Diskussionen geführt, so dass die Vorlage zur Beratung zurück in die Fraktionen verwiesen wurde.

 

Diese als Anlage neu erarbeiteten Gebührensätze sind Ausfluss dieser Beratungen. Die von der GKN vorgeschlagenen Gebührensätze wurden im Bereich der Erdbestattungen grundsätzlich schon als Vorschlag der Verwaltung um 25 % rabattiert. Selbst diese, bereits reduzierten Gebühren, erschienen noch sehr hoch, so dass eine erneute Reduktion um 15 % erfolgte.

 

Auch bei allen Arten von Urnenbestattungen ist eine Reduktion um eben diese 15% vorgenommen worden. Lediglich der Gruftaushub ist in der kalkulierten Höhe belassen worden.

 

Die Kapellennutzung ist ebenfalls nicht von der 15 %igen Reduktion betroffen. Hier wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 300,00  je Nutzung festgelegt. Dies entspricht rund 26 % der von der GKN errechneten Gebühr für die Kapellennutzung.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach den getroffenen Prognosen für die zu erwartenden gebührenfähigen Kosten und den Fallzahlen ergibt sich ein Gebührenaufkommen im Friedhofswesen der Samtgemeinde Meinersen im Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 in Höhe von jährlich rund 558.800,00 . Dies entspricht einer Steigerung in Höhe von rund 292.700,00  (rund 110 %) gegenüber dem Zeitraum der Nachkalkulation 2019 bis 2021 mit tatsächlichen Gebührenerträgen in Höhe von jährlich rund 266.100,00  pro Jahr.

 

Aus der vorgeschlagenen politischen Kostenunterdeckung der Erdgrabstellen sowie der Friedhofskapellengebühren ergibt sich eine Reduzierung der prognostizierten Gebührenerträge um rund 177.700,00  pro Jahr. Das jährliche Gebührenaufkommen im Kalkulationszeitraum reduziert sich entsprechend auf rund 381.100,00 . Gegenüber den tatsächlichen Gebührenerträgen im Zeitraum der Nachkalkulation 2019 bis 2021 entspricht dies einer jährlichen Steigerung um rund 115.000,00  (rund 43 %).

 


Anlage/n:

1) Kalkulation Friedhofsgebühren

2) Friedhofsgebührensatzung

3) Tabelle Gebühren alt/neu

4) Gegenüberstellung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Kalkulation Friedhofsgebühren (3502 KB)      
Anlage 2 2 Friedhofsgebuehrensatzung_SG_Meinersen-Aenderung_15% (153 KB)      
Anlage 1 3 Tabelle_Gebuehren_alt-neu (220 KB)      
Anlage 3 4 Gegenueberstellung_Erd-Urnenbeisetzungen-bisherige_Gebuehren_und_neue_Gebuehren (181 KB)      
Stammbaum:
SGM/2023/167   Friedhofsgebührenkalkulation   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2023/167-01   Friedhofsgebührenkalkulation   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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