Vorlage - MUE/2024/180
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Beschlussvorschlag:
Der Vereinbarung, wonach nach Fertigstellung des Radweges dieser ins Eigentum des jeweiligen Straßenbaulastträgers übergeht und dort die zukünftige Unterhaltungslast liegt, wird zugestimmt.
Lediglich die Straßenbeleuchtung verbleibt im Eigentum der Gemeinde Müden (Aller).
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt eine Vereinbarung vor, in welcher Einzelheiten des baulichen Ablaufes etc. geregelt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang - und hierzu bedarf es eines Beschlusses des Rates - ist, wer zukünftig Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger der Anlagen wird.
Schon zu Beginn der Maßnahme und den geführten Gesprächen mit der Straßenbauverwaltung in Wolfenbüttel wurde von deren Seite signalisiert, diesen Radweg nach Fertigstellung ins Eigentum des Landes Niedersachsen übernehmen zu wollen. In der Begründung heißt es, es sei schließlich eigentlich Aufgabe des Landes, derartige Einrichtungen an Landesstraßen selbst zu errichten. Da dieser Radweg in der Prioritätenliste des Landes jedoch einen hinteren Patz einnimmt, hat jetzt die Gemeinde die Initiative zum Bau des Radweges übernommen und es ist der Gemeinde gelungen, Fördermittel zu erhalten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken dem Vorschlag zur Eigentumsübertragung zuzustimmen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der Eigentumsübertragung liegt eine unentgeltliche Vermögensübertragung an den Baulastträger vor. Diese Übertragung ist im Ergebnishaushalt erfolgsneutral (bilanzielle Umbuchung AIB gegen Eigenkapital).
Der Finanzhaushalt wird in Höhe des Eigenanteils belastet. Da die Maßnahme mit 90 % gefördert wird, verbleibt ein Eigenanteil von 10 % für die Gemeinde.
Beteiligung Fachbereich 20 – Finanzen JA | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Anlage/n:
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