Vorlage - MEI/2024/178  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:111.0000.04.02.05
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
22.02.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

Sachverhalt:

Hinweis: Aufgrund des Sitzverlustes von Herrn Uwe Solkan zum 31.03.2024 geht der Sitz zum 01.04.2024 auf Herrn Mark Ragwitz als Ersatzperson über.

 

Das Ratsmitglied Mark Ragwitz wird vom Bürgermeister der Gemeinde Meinersen verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Gemäß § 54 NKomVG i. V. m. § 43 NKomVG wird das neue Mitglied des Gemeinderates vom rgermeisterrmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Insbesondere erfolgt ein Hinweis auf die Pflichten gemäß §§ 40-42 NKomVG.

 

Die Verpflichtung kann

 

a)      entweder per Handschlag

 

oder

 

b)      dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (19 KB)      
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