Vorlage - MEI/2024/179  

Betreff: Umbildung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:111.0000.04.02.05
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
22.02.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage § 71 NKomVG  

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Meinersen stellt folgende Umbesetzung im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss fest: Als Nachfolgerr das zum 31.03.2024 ausscheidende Ausschussmitglied Herrn Uwe Solkan wird Herr Mark Ragwitz zum 01.04.2024 als Mitglied im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss benannt.

 

2. Als stellv. Vorsitzender des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses wird Herr Martin Sollmann benannt.


Sachverhalt:

Zu 1: Herr Uwe Solkan wird sein Ratsmandat zum 31.03.2024 niederlegen. Die SPD wird den Sitz im Ausschuss mit Herrn Mark Ragwitz besetzen.

 

Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorzunehmen.

 

Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.

 

Zu 2: Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet jeweils das Los, welches durch den Bürgermeister gezogen wird.

 

In der konstituierenden Ratssitzung der Gemeinde Meinersen vom 09.11.2021 wurde als stellv. Ausschussvorsitzender des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses Herr Uwe Solkan benannt.

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

Jana Laske

Uwe Solkan

 

 

 

 

Der stellv. Vorsitz von dem zum 31.03.2024 aus dem Rat ausscheidenden Herrn Uwe Solkan im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss wird zum 01.04.2024 durch Herrn Martin Sollmann besetzt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Rechtgrundlage

§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage § 71 NKomVG (11 KB)      
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