Vorlage - HIL/2023/117-01  

Betreff: Bebauungsplan "Schierrähmenweg", 2. Änderung, Gemeindeteil Hillerse;
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
11.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Abwägungstabelle  
Bebauungsplan  
Begründung  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Abwägung zu den im Bauleitplanverfahren im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wie in der Anlage dargestellt.

2. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Schierrähmenweg“, 2. Änderung, nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.

3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Hillerse die Begründung zum Bebauungsplan „Schierrähmenweg“, 2. Änderung, gemäß § 2a BauGB.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

In Fortführung der Planung und aufgrund weiterer Abstimmungen mit dem Eigentümer des bestehenden Netto-Marktes wurde der Bauleitplanentwurf nebst Begründung dahingehend überarbeitet, dass die Einzelhandel-Nutzung – entgegen dem zuvor verfolgten Ansatz - weiterhin auf dem vorliegenden beplanten Grundstück stattfinden soll. Zudem wurde das Mischgebiet nach Nordosten um rd. 15 m und insofern um rd. 1.800 m² erweitert, um die Umbaumaßnahmen zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck waren der Bauleitplan und die Begründung gemäß § 4a Abs. 3 nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 16.01.2024 bis zum 16.02.2024 (einschließlich).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden gem. § 4a Abs. 3 BauGB nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Datum vom 15.01.2024 angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen.

Dahingehend hat der Regionalverband Großraum Braunschweig in seiner Stellungnahme vom 15.02.24 darauf hingewiesen, dass bei Fortführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan „Schierkenweg NO II“ der Einzelhandel im geplanten Mischgebiet auszuschließen ist.

Stellungnahmen Dritter wurden nicht vorgebracht.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger hat die Gemeinde die Kosten für die Änderung der Bauleitplanung zu übernehmen. Für die Durchführung des Verfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 4.000,00 Euro. Die Mittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

NEIN

 


Anlage/n:

Abwägungstabelle

Bebauungsplan

Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Abwägungstabelle (218 KB)      
Anlage 3 2 Bebauungsplan (548 KB)      
Anlage 1 3 Begründung (1240 KB)      
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