Vorlage - HIL/2024/129  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2023
hier: Unterrichtung des Rates gemäß § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Anhörung
18.04.2024 
Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse zur Kenntnis genommen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Anhörung
Gemeinderat Hillerse Anhörung
Anlagen:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2023 der Gemeinde Hillerse  

Sachverhalt:

 

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.

 

Vom Gemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.

 

Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2023 der Gemeinde Hillerse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2023 der Gemeinde Hillerse (206 KB)      
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