Vorlage - SGM/2024/246  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - Mi
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
03.04.2024 
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
09.04.2024 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage - 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Seitens der Politik wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, dass der § 24 “Veränderung“ Absatz 3 der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen zur Klarstellung überarbeitet werden sollte. In dem Absatz geht es um die Einebnungen von Grabstätten. Aus dem Wortlaut geht nicht eindeutig hervor, wer bei vorzeitiger Aufgabe oder nach Ablauf eines Grabnutzungsrechts die Einebnung der Grabstätte veranlasst und die anfallenden Kosten trägt. Nach der Gebührenkalkulation sind die Kosten in den Graberwerbsgebühren bereits einkalkuliert.

Die dafür entsprechenden Änderungen wurden im Folgenden eingearbeitet und rot gekennzeichnet und im § 1 der als Anlage beigefügten 1. Änderungssatzung eingearbeitet.

§ 24 (3) wird wie folgt geändert:

 

 Nach Ablauf oder vorzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechtes an Grabstätten entfernt und entsorgt die Friedhofsverwaltung die sich auf der Grabstätte befindlichen Anpflanzungen, Einfassungen, Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen. Vor der beabsichtigten Räumung nimmt die Friedhofsverwaltung zu den Nutzungsberechtigten Kontakt auf. ssen die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen von den Angehörigen innerhalb eines Monats entfernt werden. Die anfallenden Kosten für die Einebnung der Grabstätte und die Entsorgung der Grabmale hat der jeweilige Nutzungsberechtigte zu tragen. Andernfalls wird das Abräumen der Grabmale durch die Samtgemeinde veranlasst. Die Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu erstatten. Die beabsichtigte Räumung durch die Friedhofsverwaltung wird durch Anbringung eines Hinweisschildes bekanntgegeben.


Alle weiteren Änderungen der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer Neufassung eingearbeitet.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

JA

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Durch die Anpassung des § 24 (3) der Friedhofssatzung werden in den kommenden Haushaltsjahren Mehrkosten auf dem Sachkonto 4811005 (Bauhofleistungen) entstehen. Diese sind jedoch in den Graberwerbsgebühren einkalkuliert.

 

 

 


Anlage/n:

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Samtgemeinde Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung (200 KB)      
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