Vorlage - MEI/2024/191  

Betreff: Vermarktung von Bauplätzen im Wohnbaugebiet "Zum Fahrmkamp" in Päse und Delegationsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Kriterien sollen für die künftige Vermarktung der Bauplätze im Wohnbaugebiet „Zum Fahrmkamp“ in Päse gelten:

 

1. Der Bauplatz Nr. 12 wird wie auf dem beigefügten Plan (Anlage 1) dargestellt geteilt und für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern freigegeben.

 

2. Der Bauplatz Nr. 16 in Größe von 769 m² wird künftig nicht zur Vergabe durch den Gemeinderat vorgehalten, sondern soll ebenfalls zur freien Vergabe zur Verfügung stehen (Anlage 2).

 

3. Die weiterhin bestehende Verkaufsabsicht der Gemeinde Meinersen für die restlichen, noch freien Bauplätze wird sowohl im Mitteilungsblatt, der meinOrt.App und MeinersenApp als auch auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen veröffentlicht.

 

4. Der bisherige Verkaufspreis in Höhe von einheitlich 95,00 €/qm für die Bauplätze wird beibehalten.

 

5. Um eine zügige Vermarktung an interessierte Bauwillige zu gewährleisten, erfolgt die Vergabe nach dem Zeitpunkt der Anmeldung unabhängig vom aktuellen Wohnsitz.

 

6. Die neue Interessentenliste wird mit der heutigen Beschlussfassung eröffnet.

 

7. Die mit Beschluss vom 20.09.2018 (Vorlage MEI/2018/154) beschlossenen Kriterien (in Kurzform)

 Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbetrag und Vermessungskosten sind im Kaufpreis enthalten,

 Jeder Bewerber kann nur einen Bauplatz erhalten,

 Gewerbliche Unternehmer bzw. juristische Personen werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt,

 Erwerbsberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

 Bebauungsverpflichtung für einen Zeitraum von 4 Jahren,

 Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde bei einem Bauplatzverkauf in unbebautem Zustand,

 Anwendung der Spekulationsklausel durch Abschöpfung des Gewinns bei einem Weiterverkauf des Bauplatzes,

werden unverändert angewandt.

 

8. Zudem werden folgende Kriterien beschlossen:

 Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages haben die Käufer einen Finanzierungsnachweis bzw. bei Erwerb aus Eigenkapital einen aktuellen Kontoauszug vorzulegen, welcher belegt, dass die Finanzierung des Grunderwerbs gesichert ist,

 Ehepartner und Lebensgemeinschaften gelten als ein Antragsteller,

 Abzug von 3,00 €/m² vom ursprünglichen Kaufpreis bei vorzeitiger Rücknahme des Bauplatzes vor Ablauf der Bebauungsverpflichtung.

 

9. Die Einzelvergabe der Bauplätze in dem Wohnbaugebiet „Zum Fahrmkamp“ in Päse an die jeweiligen Kaufinteressenten wird gemäß § 58, Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Gemeinderat auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu 1. bis 8.

Aufgrund der regelmäßigen Kontakte zu hiesigen Baufirmen wurde seitens der Verwaltung aufgenommen, dass insbesondere in dem kleinen Ort Päse mit fehlender Infrastruktur eine rentierliche Vermietung des Wohnraumes aus wirtschaftlichen Gründen angezweifelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine weitergehende überregionale Ausschreibung des Bauplatzes für den Miet- und Geschosswohnungsbau nicht zielführend, da schon die hiesigen Investoren Absagen erteilt haben. Zudem wird der Bauplatz Nr. 12 bereits seit längerem auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen für den Geschoss- und Mietwohnungsbau angeboten, aber bislang gab es keine Bewerber für diesen Bauplatz. Aus den vorgenannten Gründen soll der Bauplatz Nr. 12 geteilt werden, um damit für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern zur Verfügung zu stehen. Bei der Verwaltung eingehende entsprechende Nachfragen belegen, dass nach wie vor Bedarf an Eigenheimgrundstücken in Päse besteht.

 

Die Vergabe der noch verbleibenden Bauplätze nach dem Zeitpunkt der Anmeldung hat den Vorteil, dass den Bewerbern zeitnah ein Grundstück angeboten werden kann. Es gibt keine langen Wartezeiten. Die Vermarktung der beiden Bauplätze für den Bau von Einfamilienhäusern bzw. Doppelhäusern wird nunmehr durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, der MeinersenApp/meinOrt.App und auf der Homepage der Samtgemeinde Meinersen forciert.

 

Eine Änderung des B-Planes ist nicht erforderlich.

 

Der Abzug von 3,00 €/m² vom ursprünglichen Kaufpreis ermöglicht der Gemeinde im Fall einer Zustimmung zur Rücknahme des unbebauten Grundstücks, diesen nicht zum vollen Kaufpreis zurückzunehmen. Bislang gab es diese Möglichkeit in den Grundstückskaufverträgen nicht und die Gemeinde musste bei Rücknahme vor Ablauf der Bebauungsverpflichtung den vollen Kaufpreis zurückzahlen.

 

Zu 9.

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG beschließt ausschließlich der Gemeinderat über die Veräerung und Belastung von Grundstücken. Hiervon ausgenommen sind lediglich Rechtsgeschäfte, deren Vermögenswert die in der Hauptsatzung der Gemeinde Meinersen festgesetzte Höhe von 2.500,00 € unterschreitet - § 3 Wertgrenzen für Ratsaufgaben. Aufgrund der Höhe der Kaufpreise waren demzufolge bisher sämtliche Einzelvergaben der Bauplätze der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderates vorbehalten.

 

In der Kommentierung Thiele zum NKomVG wird zu einer möglichen Übertragung von Befugnissen des Gemeinderates auf den Verwaltungsausschuss (hier: Einzelvergabe der Bauplätze) Folgendes geregelt:

 

Hat der Gemeinderat

 

a) den Verkauf von Grundstücken beschlossen und

b) in einer Vergabeordnung die wesentlichen Bedingungen der Veräerung und des in Betracht kommenden Erwerberkreises festgelegt,

 

bestehen keine Bedenken, dass die konkrete Bestimmung der Erwerber dem Verwaltungsausschuss überlassen wird.

 

In der Gemeinde Meinersen existiert keine pauschale Vergabeordnung, die einheitlich für sämtliche Wohnbaugebiete Anwendung findet. Allerdings hat der Gemeinderat für das Wohnbaugebiet „Zum Fahrmkamp“ in Päse mit diesem Beschluss detaillierte Vergaberichtlinien beschlossen.

 

Durch diesen vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschluss zu dem genannten Wohnbaugebiet sind nach Ansicht der Verwaltung die nach der Kommentierung vorgegebenen rechtlichen Kriterien erfüllt. Neben der Bestimmung der Bauplatzeinteilung des Baugebietes und des Verkaufspreises wurden bzw. werden explizit Vergabekriterien zur Festlegung des zu berücksichtigenden Bewerberkreises getroffen. Zudem werden durch den Gemeinderat weitere Regelungen wie z.B. eine Bebauungsverpflichtung, ein Veräerungsverbot und eine sog. Spekulationsklausel beschlossen.

 

Aufgrund der möglichen Delegierung werden aus Sicht der Verwaltung künftig zeitliche Verzögerungen bei der Bauplatzvergabe und anschließenden Beurkundung der Grundstückskaufverträge vermieden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Diese Beschlussvorlage dient der Festlegung der Vergabekriterien für die Vermarktung der vorgenannten Bauplätze.

 


Anlage/n:

Parzellierungsplan (Darstellung Bauplatz 12)

Parzellierungsplan (Darstellung Bauplatz 16)

 

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