Vorlage - MEI/2024/193  

Betreff: Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen im Landkreis Gifhorn (RL-Förderung Ärzt*innen)
hier: Kommunale Zusatzprämie
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
RL-Förderung Ärzt*innen  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die kommunale Zusatzprämie für die Gemeinde Meinersen wird beschlossen. Die Förderung beträgt 40 Prozent (max. 20.000 €/Antrag) der vom Landkreis gewährten Förderung gemäßRichtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen im Landkreis Gifhorn (RL-Förderung Ärzt*innen)“.

 

2. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gifhorn wird mit dem Verwaltungsverfahren zur kommunalen Zusatzprämie beauftragt.

 

3. Es handelt sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen ist darüber zu berichten.

 

 


Sachverhalt:

 

Im ländlichen Raum in Niedersachsen ist die grundlegende ärztliche und psychotherapeutische Versorgung nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Überalterung der Ärzteschaft und steigender Versorgungsbedarf, u.a. aufgrund des demografischen Wandels, verschärfen die Problematik zunehmend. Im Landkreis Gifhorn ist gebietsweise bereits ein Mangel der Versorgung in einigen Facharztdisziplinen vorhanden. Um dieser Unterversorgung im Kreisgebiet entgegenzuwirken, sollen finanzielle Anreize geschaffen werden.

 

Der Landkreis Gifhorn hat in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die anliegende Richtlinie (RL-Förderung Ärzt*innen) entwickelt.

 

Mittels dieser Richtlinie soll eine einmalige finanzielle Unterstützung zur

 

- Neuansiedlung,

- Übernahme von Stilllegung bedrohten Praxen sowie

- Errichtung von Zweigpraxen

 

r mindestens 5 Jahre am geplanten Standort im Landkreis Gifhorn mit bis zu 50.000,00 Euro gewährt werden, wenn eine Unterversorgung vorliegt, eine Unterversorgung droht oder der Versorgungsgrad unterhalb von 100% ausgewiesen ist oder wird.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises wird analog der KMU-Förderung Beratungsgespräche durchführen, eingehende Anträge prüfen, das Antragsverfahren begleiten und die Förderung bei einer positiven Stellungnahme der Vertreter der KVN und des für Fachbereich Gesundheit zuständigen Vorstands bewilligen. Die Richtlinie ist zum 01.07.2022 in Kraft treten und ist bis zum 31.12.2028 befristet.

 

Anders als bei der KMU-Förderung ist jedoch keine zwingende Co-Finanzierung durch die Standortkommune vorgesehen. Die Hauptverwaltungsbeamten haben sich 2022 für eine 20%ige kommunale Zusatzprämie (gemessen an der vom Landkreis bewilligten Fördersumme - max. 10.000 €/Antrag) ausgesprochen.

 

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gifhorn übernimmt, im Rahmen ihres eigenen Bewilligungsverfahrens auch das Verwaltungsverfahren für die zusätzliche kommunale Förderung. Die Auszahlung erfolgt jedoch direkt durch die örtliche Kommune.

 

Der Mitgliedsgemeinden steht es frei, dies durch eine eigene Zusatzprämie aufzustocken. Der Landkreis Gifhorn Wirtschaftsförderung rde auch hier das Verwaltungsverfahren übernehmen und entsprechend eventuelle Förderhöchstgrenzen prüfen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ab 2026 werden investive Mittel i.H.v. 20.000,00 €hrlich bereitgestellt.

 

Die Mittel können für die Haushalte 2024 und 2025 nicht außerplanmäßig bereitgestellt werden. Sollte für diese Jahre ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, wäre ein Nachsteuerung der Mittel denkbar.

 


Anlage/n:

RL-Förderung Ärzt*innen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RL-Förderung Ärzt*innen (95 KB)      
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