Vorlage - MEI/2012/033
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Beschlussvorschlag:
Die Dorfgemeinschaft Ohof e.V. erhält aufgrund ihres Antrages vom 18.10.2011 keinen Investitionskostenzuschuss für neue Bestuhlung sowie für den Ausbau des Dachgeschosses.
Sachverhalt:
1. Neue Bestuhlung
Die Dorfgemeinschaft beantragt einen Zuschuss in Höhe von ca. 11.000,00 EUR
für die Anschaffung von neuen Stühlen und Tischen für das Dorfgemeinschaftshaus
Ohof. Die Notwendigkeit wird damit begründet, dass Tische und Stühle „in
die Jahre gekommen sind“ und immer häufiger Reparaturen durchzuführen
sind. Die Dorfgemeinschaft stellt sich die Anschaffung von stapelbaren und
pflegeleichten Stühlen und Tischen vor.
2. Ausbau Dachgeschoss
Der Verein gibt an, ca. die Hälfte der Fläche des Dachgeschosses als Lagerraum
und für ein Büro zu benötigen. Neben der geplanten Eigenleistung (Einbau einer
Tür in Trockenbauweise) sind für diese Maßnahme erforderlich die Anschaffung
von sechs Fenstern, einer Tür sowie einer Außentreppe. Hierfür werden Kosten in
Höhe von 14.000,00 EUR notwendig sein.
Seitens der Verwaltung wird hierfür keine Notwendigkeit gesehen. Aus Kostengründen wurde von der Samtgemeinde auch das Dachgeschoss nicht für die Feuerwehr ausgebaut, sondern es wurde ein ebenerdiger Anbau erstellt.
Die Anschaffung von Tischen und Stühlen ist keine Investitionsmaßnahme. Die Übergabe der Einrichtungsgegenstände erfolgte entsprechend des Überlassungsvertrages in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
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