Vorlage - MEI/2012/038  

Betreff: Bebauungsplan "Gausekamp", 2. Änderung, Gemeindeteil Seershausen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/36
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
23.02.2012 
2. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
21.03.2012 
3. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
AntragGrundstückseigentümer  
AuszugFlächennutzungsplan  
AuszugLiegenschaftskataster  

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan „Gausekamp“ wird nicht geändert/erweitert, um eine weitere Bebauung in diesem Bereich des Gemeindeteiles Seershausen zu ermöglichen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorlage ist der Antrag des Grundstückseigentümers beigefügt (Anlage 1).

 

Die für eine Bebauung vorgesehene Fläche wird vom Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen zwar als „gemischte Baufläche“ erfasst, faktisch und bauplanungsrechtlich ist sie hingegen dem Außenbereich zuzuordnen (Anlage 2).

 

In Anlage 3 (Auszug Liegenschaftskarte) ist grün umrandet die für eine Bebauung vorgesehene Fläche dargestellt, in blau eingetragen ist die Baugrenze des bestehenden Bebauungsplanes.

 

Das westlich vorhandene Gebäude (jetzt Fitnesscenter) wurde Ende der 90er Jahre als Erweiterung des seinerzeit bestehenden Betriebes ausnahmsweise im Außenbereich zugelassen, einer Planänderung stimmte die Gemeinde seinerzeit nicht zu.

 

Die verkehrliche Erschließung ist über eine Sondernutzungserlaubnis der Landesstraßenbehörde für das jetzige Gebäude geregelt und soll auf die beantragte Nutzung ausgeweitet werden. Eine solche Regelung ist wegen der Lage „außerhalb der Ortsdurchfahrt“ notwendig.

 

Mit der Zulassung einer weiteren Bebauung durch eine Erweiterung des Bebauungsplanes würde der Entwicklung der Ortslage in die freie Landschaft hinein Vorschub geleistet. Außerdem wäre zu befürchten, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der ähnliche Anträge nach sich zieht, die dann insgesamt zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führen würden.

 

Inwieweit die verkehrliche Erschließung einer ausufernden Bebauung noch über bereits angesprochene Sondernutzungserlaubnisse gesichert werden kann, bleibt vorerst dahingestellt. Die Forderung seitens der Landesstraßenbaubehörde nach einer Linksabbiegespur wäre nicht abwegig.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 -              Antrag Grundstückseigentümer

Anlage 2 -              Auszug Flächennutzungsplan

Anlage 3 -              Auszug Liegenschaftskataster

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AntragGrundstückseigentümer (53 KB)      
Anlage 2 2 AuszugFlächennutzungsplan (152 KB)      
Anlage 3 3 AuszugLiegenschaftskataster (258 KB)      
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