Vorlage - MUE/2012/069  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Am Lohberg" im Gemeindeteil Flettmar;
hier: Entscheidung über den Straßenausbauentwurf
- Tischvorlage -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-20/5
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
22.02.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
15.03.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1.              Dem vorgestellten Entwurf für die Neuherstellung der Straße „Am Lohberg“ im               Gemeindeteil Flettmar wird zugestimmt.

 

2.              Auf Grundlage des § 124 Baugesetzbuch ist mit der Anliegerschaft ein               Erschließungsvertrag zu vereinbaren. Die Verwaltung wird ermächtigt, unter               Berücksichtigung der mit den Anliegern noch auszuhandelnden „offenen Fragen“ die               Detailpunkte des Vertragswerkes eigenverantwortlich zu klären und eine               abschließende Entscheidung zu treffen.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.:

Bereits im Jahre 2011 war die Neuherstellung der Straße „Am Lohberg“ im Gemeindeteil Flettmar vorgesehen.

 

So fand am 3. Februar 2011 eine Anliegerversammlung mit dem Ergebnis statt, dass die Anlieger zunächst darüber beraten wollten, ob sie nach Vereinbarung eines Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Müden (Aller) den Straßenausbau „selbst in die Hand“ nehmen.

Diese Vorgehensweise wurde - wie bekannt - in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich praktiziert.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung den Anliegern die notwendigen Informationen gegeben, um eine Preisanfrage für die Bauleistungen durchzuführen. Eine abschließende Entscheidung der Anliegerschaft liegt noch nicht vor. Es sind noch einige Fragen zum Vertragswerk, den Abläufen sowie über das weitere Vorgehen, was den „Lohberggraben“ sowie die Grundstückzufahrten in diesem Bereich betrifft, zu klären.   

 

Wie die Entscheidung auch immer ausfällt, sollte über die Gestaltung der künftigen Anlage eine Entscheidung getroffen werden, damit die Anlieger oder auch die Verwaltung im Frühjahr ein Ausschreibungsverfahren für die zu erbringenden Bauleistungen durchführen kann.

 

 

 

Es ist folgender Straßenaufbau vorgesehen:

 

Technische Richtlinie für den Straßenausbau ist unter anderen die RSTO – Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen -.

 

Demnach ist folgender Schichtenaufbau zu wählen:

 

8 cm                            Pflasterdecke

3 cm                            Pflasterbettung

15 cm                            Schottertragschicht

20 - 25 cm              Frostschutzschicht

 

Die Fahrbahnbreite sollte 4,50 m betragen.

 

Hinweis: Um die Herstellungskosten zu reduzieren, wünschen die Anlieger die Herstellung der Fahrbahn in einer Breite von 4,00 m, analog der Straße „Im Roland“, “Blumenweg“ in Ettenbüttel.

 

Die Fahrbahndecke soll in Pflasterbauweise mit einer beidseitigen Einfassung mit Tiefbordsteinen hergestellt werden. Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird am Ende der Straßen eine Wendeanlage gebaut.

 

Die Entwässerung erfolgt in den seitlichen „Lohberggraben“. Im Ergebnis einer noch auszuführenden höhentechnischen Aufnahme wird sich ergeben, in welchem Umfang es erforderlich sein wird, die vorhandenen Grabenüberfahrten höhengerecht neu herzustellen.

 

Außerdem sollte die Straßenbeleuchtung durch weitere Leuchten ergänzt und insgesamt auf energieeffizientere Leuchtmittel umgerüstet werden.    

 

Zu 2.:

In den vorab geführten Gesprächen mit den Anliegern zeichnet es sich tendenziell ab, dass die Vereinbarung eines Erschließungsvertrages wahrscheinlich möglich sein wird.

 

Offene Fragen, insbesondere, was die notwendigen Leistungen am „Lohberggraben“ und den Grundstücksüberfahrten betrifft, werden kurzfristig beantwortet.

 

Die Entscheidung für die Vereinbarung eines Erschließungsvertrages, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass alle Anlieger dem Vertrag zustimmen, sollte auch seitens der Gemeinde Müden (Aller) in der ersten Sitzungsfolge erfolgen, damit das Ausschreibungsverfahren frühzeitig „auf den Weg gebracht“ werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Entfällt. Gegenstand der Vorlage ist die Definition des Ausbaustandards.

 

 


Anlage/n:

 

Keine.

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