Vorlage - MUE/2012/070  

Betreff: Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen in den Gemeindeteilen Flettmar und Müden-Dieckhorst
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-20-10
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
22.02.2012 
3. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
15.03.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
FPlanauszugFlettmar  
LageplanFlettmar  
FplanauszugMüden  

Beschlussvorschlag:

 

a)              Für eine Teilfläche des Flurstückes 29 der Flur 12, Gemarkung Flettmar, ist die               Aufnahme als „gemischte Baufläche“ in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde               Meinersen zu beantragen.

 

b)              Für die Restfläche des Flurstückes 39/4 der Flur 3, Gemarkung Müden (Aller), und               die nördlich angrenzende Fläche der ehemaligen Bahntrasse ist die Aufnahme als               Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen zu               beantragen.

 

 


Sachverhalt:

 

zu a):

Im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge beabsichtigen die bisherigen Grundstücksbesitzer, das Eigentum auf ihre Kinder zu übertragen. Der in Richtung Aller gelegene Grundstücksteil ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen und somit nicht bebaubar.

 

Um eine ggf. mittelfristig gewünschte Bebauung realisieren zu können, ist es notwendig, vorerst den Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen anzupassen.

 

zu b):

Der Grundstückseigentümer beantragt, das genannte Flurstück als „Wohnbaufläche“ in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.

 

Sofern die Gemeinde beabsichtigt, in diesem Bereich in Eigenregie Wohnbaugrundstücke anzubieten, ist es vorbereitend notwendig, auch die Restfläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen (siehe Anlage). In diesem Zuge sollte auch die ehemalige Bahntrasse einbezogen werden, da der östlich gelegene Trassenbereich zum großen Teil seinerzeit von den jeweiligen Grundstückseigentümern erworben wurde und für den in Rede stehenden Teil keine anderweitige Verwendung erkennbar ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Gemeinde Müden (Aller) entstehen keine Kosten, da für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die Samtgemeinde zuständig ist.

 


Anlage/n:

 

F-Planauszug Flettmar

Lageplan Flettmar

F-Planauszug Müden

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FPlanauszugFlettmar (323 KB)      
Anlage 2 2 LageplanFlettmar (64 KB)      
Anlage 3 3 FplanauszugMüden (638 KB)      
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