Vorlage - LEI/2012/059
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Erfordernis in Eigenverantwortung zu entscheiden, den vorhandenen Baumbestand in den Versickerungsbeeten zu entfernen und in Abstimmung mit den Anliegern durch heimische, säulenartigen oder gut durch Form- und Pflegeschnitt regulierbare Gehölze zu ersetzen.
Bei der Pflanzenauswahl ist die fachtechnische Beratung einer Baumschule einzuholen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung erhält permanent Anfragen aus der Bevölkerung, in denen die Entfernung des mittlerweile groß gewordenen Baumbestandes gefordert wird. Hintergrund dieses Begehrens ist neben dem Problem der alljährlichen Entsorgung des anfallenden Laubes auch eine zunehmende Beschattung der Grundstücke sowie eine Einengung des Verkehrsraumes.
Künftig sind auch Schäden an der Fahrbahn, der Kanalisation und den Grundstückeinfriedungen durch Baumwurzeln nicht mehr auszuschließen!
Da die Verwaltung bislang eine Beseitigung der Bäume im Regelfall nicht zugestimmt hat, greifen Anlieger häufig zur „Selbstjustiz“, indem sie die Bäume ohne vorherige Absprache mit der Verwaltung eigenmächtig drastisch zurückschneiden und im schlimmsten Fall „verschandeln“.
Die Verwaltung schlägt vor, die betreffenden Bäume zu entfernen und unter Einbeziehung der Anlieger und einer fachtechnischer Beratung eines Baumschulbetriebes bezüglich einer geeigneten Pflanzenauswahl eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN