Vorlage - MUE/2012/072  

Betreff: Zustimmung zum Dorferneuerungsplanentwurf Müden/Dieckhorst
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-28-03/40
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
15.03.2012 
4. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Dorferneuerungsplanentwurf zu und erkennt diesen in seinen Grundzügen als Entwicklungsplan an, vorbehaltlich eventuell vorgebrachter Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange.

 


Sachverhalt:

 

Das Planungsbüro Dr. Schwerdt aus Braunschweig hat den Ratsmitgliedern im interfraktionellen Gespräch den Planentwurf vorgestellt. Der sich in der Bürgerversammlung am 11.11.2009 gebildete Arbeitskreis Dorferneuerung Müden/Dieckhorst ist erstmalig am 16.02.2010 zusammengekommen und hat in insgesamt 16 Sitzungen an der Erstellung des Dorferneuerungsplanes unter der fachlichen Begleitung der Planungsbüros Wrede.Stückemann, Hannover und seit dem 14.12.2010 Dr. Schwerdt aus Braunschweig wesentlich mitgewirkt. Am 30.11. des vergangenen Jahres fand die letzte Arbeitskreissitzung statt, in der das Planungsbüro den Mitgliedern das Maßnahmenkonzept zum Planentwurf vorstellte. Nach Zustimmung durch den Gemeinderat wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Anschließend wird der Plan beim Fördermittelgeber LGLN Braunschweig zur Genehmigung eingereicht. Nach erfolgter Genehmigung wird dann im Rahmen einer 2. Bürgerversammlung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Damit wird der „Startschuss“ für die Fördermöglichkeit von privaten und öffentlichen Maßnahmen für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gegeben.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für die Erstellung des Dorferneuerungsplanes und Betreuungskosten für die Beratung interessierter Bürger stehen zur Verfügung. Die Höhe des jährlich anfallenden Beratungsaufwandes für den Förderzeitraum ist abhängig von der Inanspruchnahme des Planungsbüros durch interessierte Bürger und kann jährlich variieren.

 


Anlage/n:

Keine.

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